„Handydiebstahl lohnt sich nicht my Darling… No, no!“, schreibt Mario Schieder von der Polizeiinspektion Weiden in seinem Pressebericht. Alles begann bereits vor einigen Tagen, als das Mobiltelefon eines 29-Jährigen gestohlen wurde. Nun, einige Tage später, sollte sich das Blatt wenden. Denn der Handydieb hatte einen Fehler gemacht. Mit dem gestohlenen Smartphone versuchte er, über die App eines Einkaufsportals Waren zu bestellen. Und das auf Kosten des 29-jährigen Handyeigentümers.
Rasch fiel auch dem Einkaufsportal auf, dass der 29-jährige bereits seine Accounts hatte sperren lassen. Und somit flog der versuchte Schwindel erst einmal auf, weshalb es nur wenig später an der Wohnungstüre einer 22-jährigen Weidenerin klingelte. Vor der Türe: Beamte der Polizeispektion Weiden, die der jungen Dame die Frage stellten, wo denn das entwendete Smartphone des 29-jährigen sei. Rasch stellte sich heraus, dass es sich bei der 22-Jährigen um die „diebische Elster“ handelte. Zu ihrem Leidwesen fielen den Ordnungshütern aber noch eine weitere Verfehlungen der jungen Dame auf. In der Wohnung fanden sich nämlich illegale Betäubungsmittel. Auch diese wurden sichergestellt.
Die Frau erwarten nun Anzeigen wegen des gestohlenen Handys und wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln.













Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.