Die 30-jährige Hausfrau und Mutter hatte ein blaues Auge sowie Hämatome an Händen, Beinen und der Hüfte davon getragen. Der Mann berichtete, dass jetzt die Scheidung anstehe. Um das gemeinsame, eineinhalbjährige Kind kümmere er sich und auch das Verhältnis zu seiner Noch-Ehefrau sei wieder „normal“. Das Bundeszentralregister des Mannes wies sieben Vorstrafen auf, von denen drei allerdings aus der Jugendzeit stammen. In den Jahren 2008 und 2009 war er wegen Diebstahls geahndet worden, 2013 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und 2016 wieder wegen Diebstahls.
Staatsanwältin Saskia Kreutel beantragte wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung sieben Monate Freiheitsstrafe, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Die Rechtsreferendarin kreidete dem Angeklagten vor allem seine zahlreichen Vorstrafen an. Richter Hermann Sax wertete die Sache als „Beziehungstat“. Zwar sei die Geschädigte „nicht unerheblich, aber nicht schwer verletzt“ worden und man müsse anerkennen, dass der Mann sozial eingeordnet lebe. Sax erkannte auf 3000 Euro Geldstrafe, die der Verurteilte in Raten bezahlen kann.













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