Ihre Farbspraydosen hielten drei Dreizehnjährige an die Rückwand einer Garage an der Veit-Stoß-Straße. Dabei wurden sie allerdings beobachtet, informiert die Polizei – und erwischte die Kinder in flagranti beim Sprühen von Graffiti.
Die noch nicht strafmündigen Kinder wurden den Eltern übergeben. Ihnen mögen aufgrund ihres Alters noch keine strafrechtlichen Konsequenzen drohen, "jedoch müssen sie sicherlich für den verursachten Sachschaden aufkommen", betont die Polizei. Auch das Jugendamt wird wohl informiert. Strafmündig sind Kinder ab dem 14. Geburtstag.
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