Weiden in der Oberpfalz
21.06.2023 - 14:41 Uhr

An der Grenze Waidhaus keine Chance für Plastikbesteck und Fleischwolf

Messer und Gabel sind nicht gleich Messer und Gabel. Und für einen Fleischwolf gibt es auch Qualitätskriterien. Sind sie nicht erfüllt, müssen Besteck und Küchenmaschine draußen bleiben. Ein Fall aus dem Alltag des Zollamts Weiden-Waidhaus.

Dieses Einwegbesteck verstößt gegen die Produktsicherheitsverordnung und darf damit nicht ins Land gebracht werden. Bild: Hauptzollamt Regensburg
Dieses Einwegbesteck verstößt gegen die Produktsicherheitsverordnung und darf damit nicht ins Land gebracht werden.

5000 Kartons mit etwa 5 Millionen Stück Bestecksets müssen draußen bleiben aus Deutschland. Ein Fleischwolf obendrein. Das ergaben zwei Überprüfungen von Zollbeamten nahe der Grenze Waidhaus. Doch alles der Reihe nach. Laut einer Mitteilung des Hauptzollamts Regensburg kontrollierten Zollbeamte bei einer Einfuhrabfertigung die Ladung eines aus der Türke kommenden Lastwagens. An Bord sollte er "Besteck für den Küchengebrauch aus Kunststoff" haben. Stattdessen handelte sich auf den ersten Blick um typisches Einwegbesteck. Profis mussten zur Beurteilung her, inwiefern - Achtung Fachausdruck - die "Produktsicherheitsverordnung" hier eingehalten wird. Wird sie nicht, urteilte schließlich das Landratsamt Neustadt/WN als zuständige Marktüberwachungsbehörde. Der Zöllner handelte - und schickte den Lastwagen samt Ladung postwendend zurück.

Ähnlich erging es einem anderen Lastwagenfahrer. Auch er kam aus der Türkei, brachte aber kein Besteck sondern einen Fleischwolf mit. Dieser sei ebenfalls nicht einfuhrfähig, urteilte die in diesem Fall für die Produktsicherheit zuständige Behörde, die Regierung von Mittelfranken.

 
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