Der Asylbewerber, der in einer Asylbewerberunterkunft im südlichen Landkreis Neustadt/WN wohnt, war eines Abends im Juli unter reichlich Alkoholeinfluss auf die Idee gekommen, in ein abgelegenes Wohnhaus einzubrechen. Dazu schlug er mit einem Ziegelstein auf eine Scheibe des Wohnzimmers ein. Diese zerbrach zwar in kleine Teile, der Mann konnte jedoch nicht einsteigen. Deshalb bearbeitete er das Fenster so lange bis der ganze Rahmen herausbrach.
Im Haus entwendete der Mann einen Flachbildfernseher, die Satellitenempfangsanlage und eine Lautsprecherbox. Nachdem er den Fernseher nach Hause gebracht und das andere Diebesgut auf seinem abgestellten Fahrrad verstaut hatte, kehrte er nochmals in das Haus zurück. Dort wurde er vom Wohnungsbesitzer überrascht. Als dieser telefonisch die Polizei verständigen wollte, versuchte der Einbrecher ihn verbal („No, no, no!“) und schließlich durch Bedrohung mit einer Schere davon abzuhalten.
Der angegriffene Mann reagierte jedoch schnell, der Einbrecher gab auf und flüchtete durchs Fenster. Zuvor schnappte er sich noch schnell das Laptop des Hausbesitzers. Ein Hundeführer der Polizei nahm den Täter noch auf dem Weg zu seiner Unterkunft fest.
Staatsanwaltschafts-Gruppenleiter Dr. Marco Heß kreidete dem Angeklagten vor allem an, dass er in den eineinhalb Jahren, in denen er in Deutschland ist, bereits zum zweiten Mal straffällig geworden ist. Heß beantragte zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe.
Verteidiger Rouven Colbatz hob als entlastende Punkte das Geständnis seines Mandanten, die vier Monate verbüßte Untersuchungshaft sowie die erhebliche Alkoholisierung hervor. Auch das Schicksal des ungelernten Handwerkers sei zu berücksichtigen. Er war angeblich eineinhalb Jahre lang bis zur Ankunft in Deutschland geschleust worden und hatte dafür 38.000 US-Dollar bezahlen müssen. Rechtsanwalt Colbatz sah insbesondere den Tatbestand des Einbruchs „mit Waffen“ als nicht erfüllt an, da der Angeklagte die Schere beim Einbruch nicht mit sich geführt hatte, sondern sie von einem Sideboard im Haus gegriffen hatte.
Das sah das Schöffengericht ebenso und verurteilte den 46-Jährigen wegen Einbruchsdiebstahl, Nötigung und Sachbeschädigung zu einem Jahr ohne Bewährung.













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