Weiden in der Oberpfalz
27.06.2022 - 13:55 Uhr

Haus- und Grundbesitzerverein Weiden: Das ist wichtig bei der Grundsteuererklärung

Das Thema Grundsteuererklärung sorgt bei vielen Besitzern im Moment für Kopfschmerzen. Was bei der Erstellung der Formulare wichtig ist und wo es Hilfe gibt, darüber klärte nun der Haus- und Grundbesitzerverein Weiden und Umgebung auf.

"Werden Sie nicht wahnsinnig", riet Vorsitzender Lutz Freiherr von Hirschberg (stehend rechts). Steuerberater Norbert Ziegler (links) erklärte den 200 Besuchern, was bei der Erstellung der Grundsteuererklärung wichtig ist. Bild: Kunz
"Werden Sie nicht wahnsinnig", riet Vorsitzender Lutz Freiherr von Hirschberg (stehend rechts). Steuerberater Norbert Ziegler (links) erklärte den 200 Besuchern, was bei der Erstellung der Grundsteuererklärung wichtig ist.

Wer Haus- oder Grundbesitz hat, der bekommt in diesen Tagen wohl Post vom Finanzamt. Die Grundsteuererklärung wird fällig. Letzter Abgabetermin ist der 31. Oktober. Trotzdem sei die Erklärung kein Grund zur Sorge – so der Tenor von Lutz Freiherr von Hirschberg, Vorsitzender des Haus- und Grundbesitzervereins Weiden und Umgebung (HGVW) bei der Jahreshauptversammlung: „Werden Sie nicht wahnsinnig, wenn es um ihre Erklärung geht, nehmen Sie das mit frohem Mute an."

Erklärungsvideos und Hotline

Wie sehr das Thema momentan die Betroffenen bewegt, zeigte sich am Mittwochabend bei der Jahreshauptversammlung am riesigen Besucherandrang und an den zahllosen Fragen der Mitglieder an den Experten, Steuerberater Norbert Ziegler. Im Gustav-von-Schlör-Saal reichte sogar die Bestuhlung nicht aus, so dass im hinteren Bereich mehrere Reihen zugestellt werden mussten. Insgesamt lauschten wohl 200 Besucher den knapp zweistündigen Ausführungen des Steuerberaters. Dieser erläuterte ausführlich, was die Mitglieder bei der Erstellung der Erklärung alles zu beachten haben. "Für Grundvermögen in Bayern ist das eine einmalige Sache. Land- und Forstwirte müssen alle sieben Jahre eine Erklärung abgeben."

"Bei einfach gelagerten Fällen, bei Einfamilienhäusern mit Garten oder Eigentumswohnungen ist die Erklärung schon machbar, wenn man einigermaßen geschickt im Umgang mit Formularen ist", behauptete Ziegler. "Man kann sich ja dazu die entsprechenden Informationen aus dem Internet holen, die die Finanzverwaltung zur Verfügung stellt." Dazu gebe es auch Erklärungsvideos und eine Hotline.

"Bei komplizierteren und größeren Fällen ist es doch besser, einen Steuerberater aufzusuchen. Das wäre dann der richtige Ansprechpartner." Es werde wohl nicht so kommen, dass Steuerkanzleien deswegen ihr Personal aufstockten. "Es gibt aber vor allem in Großstädten Kollegen, die haben extra wegen der Abwicklung der Grundsteuererklärungen in eigene Gesellschaften gegründet."

Bald zwei Sprechstunden mit Steuerberater?

Aber was kostet es so eine Grundsteuererklärung in die Hände eines Experten zu geben?Das Honorar werde je nach Datenlage verrechnet, sagte Ziegler. So könne eine Grundsteuererklärung – je nach Schwierigkeitsgrad – im drei- bis vierstelligen Euro-Bereich liegen. HGVW-Mitglieder hätte es da einfacher: "Wer nicht mehr weiterkommt, kann sich ja beim Haus- und Grundbesitzerverein über die weiteren Schritte informieren." Allerdings sollten die Erklärungen vor dem Beratungsgespräch bereits weitgehend ausgefüllt sein. Wie von Hirschberg bekannt gab, überlege der Vorstand momentan, die entsprechenden Steuerberater-Sprechstunden von bisher einer auf zwei pro Monat zu erweitern.

Aktuell zählt der HGVW 4084 Mitglieder und damit 15 mehr als vor einem Jahr. Im Berichtszeitraum seien 1964 Beratungen durchgeführt worden. Neu sei eine elfprozentige Rabattaktion für Mitglieder bei OBI, die noch bis Ende des Jahres Gültigkeit besitzt. Ferner sprach von Hirschberg die Neugestaltung der Büroräume an. Eine Satzungsänderung sei in Arbeit. Darüber entscheide dann die nächste Jahreshauptversammlung. Der Vorstand soll nämlich um einen zweiten stellvertretenden Vorsitzenden aufgestockt werden.

OnetzPlus
Amberg08.06.2022
Hintergrund :

Warum muss die Grundsteuer reformiert werden?

  • Bundesverfassungsgericht erklärt das momentane System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig, es verstoße gegen das Grundgesetz zur Gleichbehandlung.
  • Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf sehr alten Grundstückswerten: Im Westen wird der Wert aus dem Jahr 1964 berücksichtigt, im Osten sogar Werte aus dem Jahr 1935.
  • Da sich die Werte von Grundstücken und Gebäuden seitdem sehr unterschiedlich entwickelt haben, kommt es aktuell zu steuerlichen Ungleichbehandlungen.
  • Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2024
 
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