In der Gaststätte entdeckte die Polizei diverse Geldspielautomaten, was an sich kein Problem gewesen wäre. Diese seien "ihrer Bauart und auch der Genehmigung nach nur zum Spielen und nicht zum Erspielen von Gewinnen gedacht", heißt es im Polizeibericht. Allerdings habe der Betreiber der Bar die imaginär erspielten Gewinne ausgezahlt, darunter auch hohe Beträge. Glücksspiel sei in der Gaststätte jedoch nicht zulässig gewesen.
Den Betreiber erwartet nun eine Anzeige wegen unerlaubten Glücksspiels. Die Stadt Weiden wird laut Polizei nun gesondert begutachten, ob der Wirt weiter zum Betreiben einer Gaststätte geeignet ist.













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