Weiden in der Oberpfalz
15.02.2019 - 16:26 Uhr

Jurist fühlt sich enteignet

Das Villen-Grundstück ist riesig, mit 5000 Quadratmeter groß genug für sechs Bauparzellen. Doch der Eigentümer will nur eins, einen gemütlichen Bungalow für die späten Jahre. Und darum muss er kämpfen.

Laut Bebauungsplan (aus dem Jahr 1967) ist nur die Villa vorgesehen. Für den Bungalow wären Planungsänderungen nötig. Der 150 Quadratmeter große Flachbau könne dabei als "vorweggenommene Nachverdichtung", beschränkt auf das Grundstück des Bauwerbers, schnell ins Verfahren gehen, schlägt Baudezernent Oliver Seidel im Bau- und Planungsausschuss vor.

Anpassungsbedarf bestätigt

Der Bauherr, juristisch überaus erfahren, lehne dieses Ansinnen ab. Vielmehr hoffe er auf Befreiungen, um so möglichst bald sein Vorhaben starten zu können. "Das Baurecht, das gewünscht wird, ist nicht vorhanden. Die Härtefallreglung trifft nicht zu, schon gar nicht der Vorwurf der Teilenteignung", stellt Seidel klar. Der Bebauungsplan sei für alle bindend. Das Bauamt sehe jedoch durchaus "Anspassungsbedarf". Allerdings fehlten im Stadtplanungsamt bisher die nötigen personellen Kapazitäten. Und hier gebe es durch die Einstellung von drei neuen Ingenieuren etwas Entlastung. Das Bauamt verweist jedoch darauf, dass es weiterhin Planungsaufträge nach außen vergeben müsse. Selbst die verwaltungsmäßige Begleitung der Planer binde ja Personal.

Um fünf Jahre zu warten, bis die Stadt den B-Plan anpasse, sei der Senior zu alt, korrigiert Markus Bäumler. "So viel Zeit hat das Ehepaar nicht." Der CSU-Stadtrat gesteht, er sei erschrocken, mit wie viel Energie das Bauamt diesen Altersruhesitz verhindern wolle. Alois Lukas, Sprecher der CSU-Fraktion im Bauausschuss, wundert sich, dass die Verwaltung "so eisern" am alten B-Plan festhalte. "So treiben wir die Leute raus aufs Land. Das bestätigt die Meinung, dass man selbst auf eigenem Grund in der Stadt nicht bauen kann. Das versteht kein Mensch."

B-Pläne entrümpeln

Der B-Plan sei überholt, stellt auch Hildegard Ziegler fest. Die Sprecherin der SPD-Fraktion im Bauausschuss unterstützt die gewünschte Befreiung. "Da steckt eine gewissen Lebenslage dahinter." Ein Bungalow sei die "defensivste Form der Nachverdichtung". Da das Grundstück an drei Straßen liege, würden spätere Bauanträge nicht berührt. Quer durch die Stadt gebe es Wünsche, Bebauungspläne zu entrümpeln und Nachverdichtung zu ermöglichen.

Als "typischen Fall einer Nachverdichtung" bezeichnet Stefan Rank (Bürgerliste) den Bauwunsch des Juristen. "Verträglicher als hier ist sie nicht vorstellbar." Ein Vorbescheid, der auf einer durchaus möglichen Befreiung fuße, sei ein Signal nach außen: "In Weiden geht was." Auch Veit Wagner (Grüne) spricht sich für die Befreiung aus. Der Stadtrat habe "die Macht und die Kraft", solche Bauvorhaben durchzusetzen, unterstreicht Hans Sperrer (CSU). "Wir sind für die Bürger da, wenn's Probleme mit der Verwaltung gibt."

Der Bauausschuss gewährt gegen die Stimmen von Karl-Heinz Schell (SPD) und Bürgermeister Jens Meyer die Befreiung.

Späte Einsicht:

Stadträte räumen Fehler ein

Das Problem der überalterten Bebauungspläne ist im Bau- und Planungsausschuss allgegenwärtig. „Bei jedem dritten Punkt“, schätzt SPD-Stadtrat Josef Gebhardt, gebe es daher Schwierigkeiten. Deshalb werde versucht, mit Befreiungen und Ausnahmen Projekte der Bürger voranzubringen, wobei stets die Gefahr bestehe, bei einer rechtlichen Überprüfung zu unterliegen. 30 Bebauungspläne sollten überarbeitet werden, stauten sich aber in der Warteschleife. „Dabei müsste jeder bei der Priorisierung die Nummer eins bekommen.“ Karl-Heinz Schell (SPD) betont, dem Bauamt seien keine Versäumnisse vorzuwerfen. Vielmehr habe der Stadtrat selbst über Jahre die Bauverwaltung „personell ausgedünnt und runtergespart“. „Wir müssen unseren wartenden Bauherren sagen, was wir da verbrochen haben.“ Nicht den Stadtrat, sondern OB Kurt Seggewiß will Hans Sperrer (CSU) verantwortlich sehen.

Die Stadt bemüht sich seit einiger Zeit, den Mitarbeiterstamm zu erweitern. Nachdrücklich warnt Bau- und Planungsdezernent Oliver Seidel, mit den Instrumentarien der Befreiung zu spielen: „Der Weg über Befreiungen ersetzt keine geordnete städtebauliche Entwicklung. Das heißt hier bei der Nachverdichtung, wir hecheln der städtebaulichen Entwicklung hinterher und haben sie nicht im Griff.“

Künftig personell besser ausgestattet,sei es ein „fortlaufender Prozess“ in der Stadtplanung, Bebauungspläne zu überprüfen, so Seidel. Bei aller rechtlichen Verbindlichkeit hätten B-Pläne den Nachteil, dass sie einen gewissen Planungsstand „einfrieren“.

 
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