Über eine Single-Seite einer Online-Plattform sucht ein 34-jähriger Mann Kontakt und lernt eine Frau kennen. Der Online-Flirt mit der Unbekannten wird über die Tage intensiver. Die beiden werden laut Bericht des Polizeipräsidiums Regensburg vom Mittwoch "immer vertrauter miteinander". Und so starten sie einen intimen Videochat. Darin fordert die Unbekannte den Mann zu sexuellen Handlungen vor laufender Kamera auf, heißt es. Der Mann habe sich darauf eingelassen. Später erpresste ihn die Frau, das Video an Freunde und Bekannte des Mannes weiterzuleiten, wenn er ihr nicht einen niedrigen vierstelligen Betrag überweise. Darauf aber ließ sich der Mann nicht ein. Nun ermittelt die Kriminalpolizei Weiden. Zum genauen Ermittlungsstand gibt es keine Details.
Dafür rät die Polizei, wie sich Bürger im Netz vor "sexueller Erpressung" schützen können. Sie hat 7 Tipps:
- Tipp 1: Nehmen Sie keine Freundschaftsanfragen von fremden Personen an.
- Tipp 2: Prüfen Sie regelmäßig Ihre Account- und Privatsphäreeinstellungen.
- Tipp 3: Seien Sie zurückhaltend mit der Veröffentlichung persönlicher Daten wie Anschrift, Geburtsdatum oder Arbeitgeber.
- Tipp 4: Stimmen Sie nicht vorschnell einem Videochat zu.
- Tipp 5: Kleben Sie im Zweifel die Chatkamera zunächst ab, um lediglich verbal zu kommunizieren und das Geschehen zu beobachten.
- Tipp 6: Stimmen Sie keinen Entblößungen oder intimen Handlungen in Videochats zu, vor allem dann, wenn Sie die Person erst seit kurzem kennen.
- Tipp 7: Halten Sie Betriebs- sowie Virenschutzsysteme auf Ihren online-genutzten Endgeräten wie Smartphone, Laptop, Tablet oder Computer immer auf dem aktuellen Stand, um sich vor Schadsoftware, sogenannter Malware, zu schützen. Es gibt Malware, die Ihre Webcam problemlos aktiviert und Sie damit jederzeit filmen kann.
Wer bereits Opfer einer Erpressung sein sollte, dem rät die Polizei, kein Geld zu überweisen. "Die Erpressung hört nach der Zahlung meist nicht auf." Dafür soll Anzeige bei der Polizei erstattet und der Betreiber der Seite kontaktiert werden, um zu veranlassen, dass das Bildmaterial gelöscht wird. Nicht angemessene Inhalte könne man dem Seitenbetreiber über eigens eingerichtete Buttons melden. Wichtig sei zudem: "Brechen Sie den Kontakt zu der anonymen Person sofort ab, reagieren Sie nicht auf Nachrichten. Sichern Sie zugleich die Chatverläufe und Nachrichten mittels Screenshot."
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