Die 28-Jährige stahl gegen 18 Uhr in einer Drogerie in der Robert-Bosch-Straße mehrere Kosmetika im Wert von knapp 40 Euro. Angestellte des Markts bemerkten das Vorhaben der Frau und stellten sie zur Rede. Die Angestellten übergaben die Frau an Polizisten, die sie zur Wache brachten.
Wenig später erschien der Komplize der Diebin auf der Wache und forderte recht ungehalten die „Freilassung“ seiner Bekannten. Als „Beweis“ für die ganz sichere Unschuld der Weidenerin legte er eine Kaufquittung vor, die belegen sollte, dass sie die Artikel nicht gestohlen, sondern gekauft hatte.
Doch hier hatte er die Rechnung ohne die Beamten gemacht: Ein Blick auf die Kaufquittung genügte, um die „Rechtmäßigkeit ihres Besitzes“ zu wiederlegen. Die Quittung wurde ausgestellt, als die Dame bereits auf der Wache saß. "Guter Versuch, doch wahrlich schlecht umgesetzt", schreibt die Polizei im Bericht.
Ob gegen den Komplizen strafrechtliche Schritte eingeleitet werden, wird noch geprüft. Die 28-Jährige erhält eine Anzeige wegen Ladendiebstahls.
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