Der Betrugsversuch war allerdings sehr dilettantisch. Schon auf den ersten Blick konnte man erkennen, dass der 35-Jährige nicht der richtige Besitzer des Dokuments war. Der Prüfer zeigte den Schwandorfer an. Er erhielt wegen Missbrauchs von Ausweispapieren einen Strafbefehl über 50 Tagessätze zu je 25 Euro, also 1250 Euro. Gegen die Höhe der Strafe legte der Mann Einspruch ein.
Vor Richter Hermann Sax brachte Rechtsanwalt Uwe Müller vor, dass sein Mandant die deutschen Gesetze nicht kenne. In Syrien sei so etwas vielleicht sogar erlaubt? Der „Freundschaftsdienst“, den der Textilarbeiter für den Iraker leisten wollte, sei nötig gewesen, weil letzterer nicht lesen könne. Also hätten ihm theoretische Prüfungsfragen in seiner Heimatsprache auch nichts genützt. Für seinen nicht vorbestraften Mandanten würde eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen auch genügen, meinte der Verteidiger. Staatsanwalt Simon Mair beharrte auf den 50 Tagessätzen. Richter Sax urteilte salomonisch: 40 mal 25 Euro.













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