Ursprünglich war der Vorfall als „räuberische Erpressung“ angeklagt. Verurteilt wurde der 38-Jährige schließlich „nur“ wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Und zwar zu drei Monaten ohne Bewährung.
Der von Rechtsanwalt Peter Kanev verteidigte Angeklagte lebt mittlerweile von seiner Familie getrennt. Seine gleichaltrige Frau hatte ihn mehrere Monate nach dem Vorfall angezeigt, weil sie ihn zusammen mit seiner neuen, erheblich jüngeren Freundin gesehen hatte. Zusammen mit ihr war der Mann am Grenzübergang Schirnding mit einer größeren Menge Crystal erwischt worden. Seitdem er aus der Untersuchungshaft entlassen worden war, lebt er mit der Weidenerin zusammen.
Für Staatsanwältin Franziska Hofmann war es „klar, dass der Angeklagte das Geld für Drogen“ hatte erpressen wollen. Sie plädierte auf eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe. Rechtsanwalt Kanev machte auf die widersprüchlichen Aussagen der Geschädigten aufmerksam. Vor der Polizei hatte sie angegeben, ihr Mann habe sie mit beiden Händen fest gewürgt. Im Gerichtssaal war es dann bloß mehr ein „Packen am Hals mit einer Hand, eine Sekunde lang“. Kanev forderte Freispruch für seinen Mandanten. Richter Hubert Windisch und die beiden Schöffen sahen den Tatbestand der Körperverletzung als gegeben. Da es beim Angeklagten keine günstige Sozialprognose gebe und er drei Mal wegen Diebstahls und einmal wegen Schwarzfahrens vorbestraft war, gab es keine Bewährung. Der Verhandlungstermin wegen des Rauschgiftschmuggels steht noch an.













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