Seit dem 26. März saß der Angeklagte in Untersuchungshaft. Er hatte versucht, das Marihuana von Prag in das Skigebiet Mayrhofen im Zillertal zu schmuggeln. Angeklagt wurde er sowohl aufgrund der Einfuhr einer "nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln" als auch aufgrund von Beihilfe zum Handel.
Über einen Bekannten, der saisonal in Gastbetrieben im Zillertal arbeitet, will der junge Mann den Auftrag bekommen haben, das Rauschgift in Tschechien abzuholen. Einen Euro pro Gramm sollte der Auftraggeber dem Angeklagten zahlen. Nach eigener Aussage wollte der Angeklagte die Drogen bei einem alten Schulfreund auf einem Parkplatz in Prag abholen. Eine dritte Person sei hinzugekommen und habe dem jungen Mann das Paket überreicht.
Aufgrund der Einstellungen seines Navi musste der Angeklagte einen eher unfreiwilligen Umweg durch Deutschland nehmen. Dort hielten ihn am 26. März Beamte der Bundespolizei auf. Sie hatten den Eindruck, der Angeklagte sei sich des Umfangs seiner Tat gar nicht bewusst gewesen. Schon bei der ersten Vernehmung zeigte sich der 27-Jährige kooperativ. Er nannte sowohl Namen des Händlers in Österreich als auch der Kontaktperson in Tschechien. Zudem räumte er noch eine zweite Kurierfahrt für Betäubungsmittel ein. Strafverteidiger Jan Bockemühl verwies darauf, dass zumindest der Händler im Zillertal hätte gefasst werden können, hätten die zuständigen Behörden schneller reagiert.
Staatsanwältin Carina Särve forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Die Geständnisbereitschaft des 27-Jährigen habe sich aber positiv auf das geforderte Strafmaß ausgewirkt. Verteidiger Bockemühl hingegen plädierte auf einen minder schweren Fall. Es sei eine Frage der "insgesamten Abwägung". Der 27-Jährige habe umfangreich Auskunft über Kurierfahrt sowie Kontaktpersonen gegeben und sei strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten. Zudem sei zu erwarten, dass er in ein "stabiles soziales Umfeld" zurückkehren kann. Der Anwalt forderte ein Jahr und sechs Monate, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnten.
Mithilfe einer Dolmetscherin sagte der Angeklagte: "Ich bereue sehr, was ich getan habe. Ich war mir der Folgen meines Handelns nicht bewusst. Die lange U-Haft war mir eine große Lehre." Richter Hubert Windisch befand den Angeklagten in den Punkten der Einfuhr und der Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln für schuldig. Er verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden können. Es habe sich um einen "absoluten Grenzfall" gehandelt. Der Umstand, dass es um eine "leichte Droge" ging und sich der junge Mann so kooperativ verhalten habe, trug laut Richter zur Strafmilderung bei.
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.