Weiden in der Oberpfalz
21.01.2020 - 13:26 Uhr

Mildes Urteil nach Geständnis

Weil er „einen guten Eindruck“ machte, jetzt eine Ausbildungsstelle hat und der Polizei Informationen über andere Dealer geliefert hatte, kam ein 22- Jähriger am Dienstag vor dem Schöffengericht glimpflich davon.

Symbolbild. Bild: Volker Hartmann/dpa
Symbolbild.

Zu lediglich neun Monaten auf Bewährung und 200 Euro Geldauflage verurteilten Richter Hubert Windisch und die beiden Schöffen den jungen Mann aus Weiden. Nachdem die Polizei bei einer Routinekontrolle dreier Asylbewerber Marihuana gefunden hatte, kam sie über das Handy der Burschen sowie deren Angaben auf den Iraner. Es folgte eine Hausdurchsuchung in dessen Wohnung und hier fanden die Beamten über 160 Gramm des Rauschgifts in einer Kommode neben dem Fernseher. Vor Gericht, vertreten durch Rechtsanwalt Tobias Konze, war der mittlerweile als Asylbewerber anerkannte Mann voll geständig. Er habe das Marihuana am Busbahnhof in Regensburg für 1000 Euro gekauft. Hier gebe es Araber und Kurden, die man nur anzusprechen brauche, sagte er. Selbst habe er Marihuana zu rauchen begonnen, als er 2015 nach Deutschland gekommen sei und alle seine Zimmerkollegen im Asylbewerberheim geraucht hätten. Mittlerweile habe er dem Zeug abgeschworen. Er mache seit einem dreiviertel Jahr eine Ausbildung in der Gastronomie. Wenn seine ganze Familie, die derzeit noch in der Türkei lebe, hier sei, wolle man eventuell ein Lokal eröffnen.

Der ermittelnde Kriminalbeamte berichtete, dass die Angaben des Beschuldigten hilfreich gewesen waren, er stets kooperativ gewesen sei und, neben den Regensburgern, auch Weidener Rauschgifthändler benannte hatte. Dies würdigte Staatsanwältin Franziska Hofmann in ihrem Plädoyer. Allerdings müsse man auch sehen, dass es sicherlich „nicht das erste Mal“ gewesen sei, dass der Angeklagte gedealt habe. Seine Haarprobe habe nur „gelegentlichen Konsum“ nachgewiesen. Glaubhaft sei es nicht, dass jemand nach Regensburg fahre, dort für sechs Euro pro Gramm einkaufe und es dann zum gleichen Preis in Weiden verkaufe. Die Anklagevertreterin forderte ein Jahr Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. 150 Euro seien als Geldauflage an zu setzen. In der Wohnung aufgefundene 175 Euro würden eindeutig aus Drogengeschäften stammen und seien deshalb einzuziehen. Verteidiger Konze meinte, dass das Positive in der Person seines Mandanten überwiege. Als „unbegleiteter minderjähriger Flüchtling“ nach Deutschland gekommen, habe er sich gut integriert und er, Konze, sehe nun eine günstige Sozialprognose. Man könne die Tat mit „einigen Monaten weniger“ ahnden.

Richter Windisch und die Schöffen folgten mit neun Monaten dieser Ansicht. 200 Euro muss der Verurteilte an „Donum Vitae“ zahlen und die 175 Euro werden eingezogen.

 
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