Die Beleidigung als „Spast“ sei ihm besonders im Gedächtnis erhalten geblieben, weil er dies schon lange nicht mehr gehört habe, berichtete ein Polizeikommissar am Mittwoch Richter Hermann Sax. „A...loch“, „Bullenschwein“ und anderes höre man öfter. Er war Mitte Januar zu einem Streit gerufen worden. Ein 37-Jähriger und seine Lebensgefährtin waren sich in deren Wohnung in die Haare geraten.
Die Polizisten hatten den Mann nackt in der Wohnung angetroffen, wo er Möbelstücke herumgeworfen hatte. Schon während sie den polizeibekannten Mann ankleiden ließen, seien die Beschimpfungen los gegangen, sagte der Polizist. Im Flur habe man ihm dann Handfesseln angelegt und ihn im Auto zur Dienststelle gebracht. Im Auto und später auf der Wache habe es weitere Beleidigungen gehagelt und auch die Drohung „Ich schneid dir die Kehle durch“.
Der Ledige war den Beamten von einem gleichartigen Vorfall zu einem früheren Zeitpunkt schon bekannt. Außerdem laufen noch „mehrere kleine Verfahren“ gegen ihn, so berichtete sein Verteidiger Alexander Greithaner (Regensburg), sowie ein größeres wegen eines Raubüberfalls. Das Vorstrafenregister wies acht Einträge auf. Die letzte Verurteilung musste der Mann wegen eines Hitlergrußes hinnehmen. Da sein Anwalt die Verfehlungen mit dessen Alkoholkonsum erklärte, fragte Richter Sax nach der Religion des Angeklagten. „Ja“, er sei „Mohammedaner“, aber er saufe trotzdem, musste der Ledige bekennen.
Staatsanwältin Saskia Kreutel beantragte wegen Beleidigung und Bedrohung vier Monate Freiheitsstrafe, die angesichts einer günstigen Sozialprognose zur Bewährung auszusetzen sei. Zusätzlich sollte der Mann 80 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten. Rechtsanwalt Greithaner stellte die alkoholbedingte Enthemmung seines Mandanten in den Vordergrund und plädierte auf zweieinhalb Monate. Richter Sax verhängte vier Monate auf Bewährung und als Auflage 60 Stunden zugunsten der Stadt Schwandorf, wohin der Verurteilte ziehen möchte.













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