(jak) Zweifellos völlig falsch eingeordnet hat sich der Rollerfahrer, der mitten auf der Spur für Radfahrer steht und diese somit blockiert. Szenen wie die auf diesem von einem Leser zugeschickten Foto bekommen regelmäßige Besucher der Kreuzung laut unserem Leser nicht selten zu sehen – obwohl die neue Verkehrsführung besonders den Radlern zugute kommen sollte. Bleibt die Frage: Hat sich die Radfahrerin auch falsch verhalten? Wir haben die Stadt gefragt, was richtig ist. Kommt drauf an, lautet die Antwort.
Radfahrer gehören auf den Schutzstreifen, außer...
Radfahrer müssen an dieser Stelle grundsätzlich den für sie vorgesehenen Schutzstreifen nutzen, heißt es in der mit der Verkehrspolizei Weiden abgestimmten Antwort der Stadt. Zum Überholen von beispielsweise liegengebliebenen Fahrzeugen sowie zum Linksabbiegen und -einordnen dürfe der Fahrrad-Schutzstreifen aber, wenn es für Linksabbieger nicht einen eigenständigen Schutzstreifen gibt, natürlich verlassen werden.
Da auf dem Foto nicht erkennbar ist, in welche Richtung die Radfahrerin fahren wollte, gibt es zwei mögliche Antworten auf die Frage, wo sie sich hätte einordnen müssen:
- Wenn sie geradeaus über die Kreuzung in die Christian-Seltmann-Straße fahren oder nach rechts abbiegen möchte, muss sie rechts auf dem Radler-Schutzstreifen fahren.
- Wenn sie entsprechend der Fahrtrichtungspfeile links in die Schillerstraße abbiegen möchte und hierzu das Handzeichen gegeben hat, muss sie sich so wie auf dem Foto im fließenden Verkehr einordnen. Aber, und hier zeigt sich die Besonderheit an dieser Ampel: Zeigt diese Rot, „wird den Radfahrern in der Sedanstraße aber verstärkt empfohlen, über den rechten Schutzstreifen an den wartenden Pkw vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit vorbeizufahren und den aufgeweiteten Radaufstellstreifen (auch zum Linksabbiegen) zu benutzen“, heißt es in der schriftlichen Antwort der Stadt und Verkehrspolizei.
Die mit der neuen Verkehrsführung eigentlich vorgesehene Verhaltensweise bei einer roten Ampel vor dem Linksabbiegen wäre also, sich vor die Autos einzuordnen.
Den Schutzstreifen für Radfahrer dürfen andere Fahrzeuge wie der abgebildete Roller übrigens nur bei Bedarf überfahren, ohne Gefährdung der Radfahrer. „Der Rollerfahrer verhält sich somit verkehrswidrig, da er den Schutzstreifen vorliegend nicht befahren darf“, so die Stadt.














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