Nach sogenannten Parkraumerhebungen in der Siechenstraße hat die Stadt Weiden den Bewohnerparkbereich Nr. 370 für kombinierte Bewohner- und Kurzzeitstellplätze ausgewiesen, um den Parkdruck für die Anwohnerinnen und Anwohner zu reduzieren. Wie die Stadt weiter mitteilt, dürfen Bewohnerinnen und Bewohner mit gültigem Bewohnerparkausweis für den Bewohnerparkbereich 370 die ausgewiesenen Stellplätze ohne zeitliche Begrenzung nutzen; Kurzzeitparkende können die Plätze mit Parkscheibe für maximal zwei Stunden entsprechend der Beschilderung nutzen. Die Regelung tritt am Mittwoch, 1. Juli, in Kraft.
Anträge für Bewohnerparkausweise können persönlich sowie online bei der städtischen Verkehrsbehörde unter www.weiden.de/stadt/buergerservice/online-dienste-/-formulare/mobilitaet gestellt werden. Für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises muss die antragstellende Person laut Mitteilung mit Hauptwohnsitz im betreffenden Bewohnerbereich gemeldet sein und ein Kraftfahrzeug dauernd beziehungsweise schwerpunktmäßig von dieser Wohnung aus nutzen. Ein anderweitiger Stellplatz darf nicht zur Verfügung stehen.
Diese Meldung basiert auf Informationen der Stadt Weiden und wurde mit Unterstützung durch KI erstellt.













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