Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat Teile der nördlichen Oberpfalz als "Wolfsgebiet" ausgewiesen. Mit der aktuellen Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt beginnt eine einjährige Übergangsfrist für Nutztierhalter. Ab Ende 2023 müssen Landwirte und Tierhalter dann entsprechende Maßnahmen zum Schutz ihrer Weidetiere nachweisen, wenn sie nach einem Wolfsriss auch weiterhin Ausgleichszahlungen beantragen wollen.
Das "Wolfsgebiet im Sinne des Schadenausgleichs" reicht von Igensdorf bei Erlangen im Westen bis Flossenbürg im Osten, von Kulmain im Nordwesten bis Amberg im Süden. Es erstreckt sich über Teile der Kreise Neustadt/WN, Tirschenreuth, Amberg-Sulzbach und Schwandorf. Auch Weiden liegt in dem Gebiet. In Bayern sind insgesamt fünf Flächen als "Wolfsgebiet" ausgewiesen.
Zäune oder Hunde
Weidetierhalter sollten sich regelmäßig über die Gebiete informieren, da es zu Aktualisierungen kommen kann, schreibt das Landesamt. Tierhaltern in den Gebieten bleibt nun ein Jahr, um Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Entsprechende Maßnahmen seien beispielsweise wolfsabweisende Zäunungen, mobile Ställe oder auch Schutzhunde. Dabei übernimmt der Freistaat laut Landesamt für Umwelt bei Einhaltung der Vorschriften hundert Prozent der Kosten für die Schutzmaßnahmen.
Ein Gebiet wird als "Wolfsgebiet" gekennzeichnet, wenn Wölfe mehr als sechs Monate standorttreu nachweisbar sind. Laut Vorgabe gelten Einzeltiere, Paare oder Rudel entsprechend der deutschen Monitoring-Standards als standorttreu. Das Gebiet und ein Umkreis mit einem Radius von 30 Kilometern wird dann als "Wolfsgebiet" ausgewiesen. Ist von Mai bis April des Folgejahres kein Wolf mehr nachweisbar, verfällt auch die Kennzeichnung "Wolfsgebiet".
Förderung auch außerhalb
Außerhalb der benannten Gebiete werden Risse weiter ausgeglichen, auch wenn keine Schutzmaßnahmen ergriffen wurden. Die Förderung für Schutzvorkehrungen gibt es aber auch hier: Mit einem Radius von 30 Kilometern um ein "Wolfsgebiet" werden Schutzzäune gefördert, in einem Radius von 60 Kilometern zusätzlich auch Herdenschutzhunde.
Nähere Informationen zum Thema finden sich auf der Internetseite des Landesamts für Umwelt. Dort findet sich auch eine interaktive Karte, die die genaue Abgrenzung der "Wolfsgebiete" zeigt.
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