Die Verwaltung hatte den Stadträten eine Liste mit zehn Maßnahmen vorgelegt, bei denen ein nennenswerter Erschließungsaufwand feststellbar ist, und die relativ schnell umgesetzt werden könnten. Eine Ausbauempfehlung gab sie letztlich aber nur für drei Straßen: "Am Wörnzgraben", "Am Stein" und "An der Siedlung". Noch nicht endgültig geklärt ist die Situation am Edeldorfer Weg zwischen Almesbacher Weg und nördlicher Ortsrand.
Keine Ausbauempfehlung gaben Verwaltung und Finanzausschuss für die Rothenstädter Straßen "Am Schafbühl", Schilfstraße und Binsenstraße. Erfahrungsgemäß könnten sie nicht mehr rechtzeitig bis zum Verjährungstermin abgerechnet werden. Nur Grünen-Sprecher Karl Bärnklau forderte den Ausbau, "auch wenn's schmerzlich ist". Er berief sich auf eine Stellungnahme von Baudezernent Oliver Seidel, der auf die Verkehrssicherungspflicht verwies.Die von Bärnklau ebenfalls geforderte namentliche Abstimmung begrüßte CSU-Fraktionschef Wolfgang Pausch. "Damit wird deutlich, wer mit dem Geld der Stadt ins Risiko geht." Schließlich bleiben auch die Pressather Straße zwischen Josef-Haas-Straße und "Zur Waldrast", die Raiffeisenstraße und der Schirmitzer Weg für eine Abrechnung außen vor. In diesen Fällen fehlen die rechtlichen Voraussetzungen.
In der Diskussion, an der sich neben Kämmerin Cornelia Taubmann und Oberbürgermeister Kurt Seggewiß auch Wolfgang Pausch und Stephan Gollitzer (beide CSU), Roland Richter (SPD), Karl Bärnklau (Grüne) und Reinhold Wildenauer (Bürgerliste) beteiligten, warnten fast alle Stadträte davor, dass bei Ausbauten ohne rechtzeitiger Abrechnung die Stadt auf den Kosten sitzen bleiben würde.
Am Wörnzgraben: Die Umsetzung der Maßnahme ist für das zweite Halbjahr 2019 vorgesehen. Mittel im Haushalt vorhanden. Aufwand 300000 Euro. Rechtssichere Abrechnung ist möglich.
"Am Stein": Restausbau des nördlichen Abschnitts wurde 2018 begonnen (Asphalttragsschicht) und wird 2019 (Deckschicht) abgeschlossen. Externe Mittel 30000 Euro, Aufwand Bauhof 20000 Euro.
Am Schafbühl, Schilf- und Binsenstraße: Die Straßen sind Ende der 80er Jahre nur staubfrei angelegt worden. Mit Einbau eines Kanals ist aber der technische Baubeginn erfolgt. Rechtssichere Abrechnung grundsätzlich möglich. Probleme mit Grunderwerb. Eventuelle Bebauungsplanänderung zeitaufwendig. Eigentümer der südlichen Grundstücke des Baugebiets nimmt Baurecht nicht wahr. Somit können die Straßen nicht fortgeführt werden. Gesamtinvestitionen bei grob geschätzten 630000 Euro. Abrechnung bis zum Verjährungstermin nicht möglich.
"An der Siedlung": Ausbau (250000 Euro) nach Bebauungsplan möglich. Start im 2. Halbjahr 2019. Rechtssichere Abrechnung. Schon 2007 Beschluss des Bauausschusses. Schon im Jahr 2011 Protestschreiben von Anwohnern gegen den Ausbau. Ablehnung gilt immer noch.
Edeldorfer Weg zwischen Almesbacher Weg und nördlicher Ortsrand: Ausbau Anfang 90er Jahre endet zu früh. Es fehlt ein Grundstück. Verhandlungen laufen. Bisher 165000 Euro investiert. Über Maßnahme wird bis April entschieden.
Pressather Straße zwischen Josef-Haas-Straße und Parsifalweg und weiter "Zur Waldrast": Früher eine Bundesstraße. Kanal, Rinnen, Bordsteine, Gehwege, Straßenbeleuchtung vorhanden. Aber keine Planungs- und Abrechnungsunterlagen gefunden. Zwischen Parsifalweg und Autobahn 1995 nördlicher Geh- und Radweg hergestellt. Damit zum 31. 12. 2015 Verjährung eingetreten. Verwaltung hält Ausbau nicht für erforderlich. (Kosten 250000 Euro). Nur provisorische Entwässerungsrinne ausbauen (50000 Euro).
Raiffeisenstraße: Nur Ergänzungen notwendig (fehlende Entwässerungsrinne für 10000 Euro). Es fehlen Planungs- und Abrechnungsunterlagen. Im Bereich der Freizeitanlage ist im Bebauungsplan die Anlage von Senkrechtparkern vorgesehen, gebaut wurde aber ein Gehweg mit Grünstreifen.
Schirmitzer Weg: Im Bereich Leuchtenberger Straße bis zur Brücke Süd-Ost-Tangente hergestellt (185000 Euro). Weiterer Ausbau bis Ortsende nicht angedacht. Die bestehende Fahrbahn genügt den Anforderungen. Durchgängig im Außenbereich, daher keine Ausbaustraße im Sinne des Beitragsrechts.
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