Der Erfolg spricht für sich: Nur etwas mehr als 24 Stunden hat es gedauert und die Schlägertruppe sitz in Haft, nachdem sie in der Nacht zum Sonntag in Augsburg einen Passanten tödlich verletzt hatte. Videobilder vom Tatort haben der Polizei geholfen. Bei manchem löst das Sorge vor mehr Überwachung aus. Warum eigentlich?
Entscheidend ist nicht, ob Kameras Bilder im öffentlichen Raum aufzeichnen, sondern was im Anschluss mit diesen Bildern geschieht. Für Gegner der Videoüberwachung scheint die missbräuchliche Verwendung der Bilder ausgemachte Sache zu sein. Warum das so klar sein soll, ist nur schwer nachvollziehbar.
Der Fahndungserfolg der Polizei zeigt dagegen eindeutig, wo die Vorteile der Videoüberwachung liegen - und was sie für Gewalttäter im öffentlichen Raum bedeuten kann. Und wenn künftig nur ein Schläger die Faust zurückzieht, weil er Angst vor der Kamera über seinem Kopf hat, ist das einiges an Einschränkung bei den Freiheitsrechten wert.
Deutschland blickt inzwischen auf 70 Jahre rechtsstaatliche Tradition zurück. Es sollte dem Rechtsstaat durchaus möglich sein zu regeln, unter welchen Umständen wer auf die Bilder zugreifen darf.
Den Verantwortlichen der Polizei muss im Gegenzug klar sein, dass Kameras keine Beamten ersetzen können - und erst recht keine Zivilcourage. Im Falle des in München durch Stiche schwer verletzten Polizisten musste am Montag gar nicht erst gefahndet werden. Zeugen haben den Angreifer nach der Tat überwältigt.



















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