Nutzung von Sportstätten könnte für Vereine in Weiden bald teurer werden

Weiden in der Oberpfalz
20.11.2022 - 10:33 Uhr
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Eigentlich müsste die Stadt Sporthallen oder -plätze ab 1. Januar stundenweise vermieten – wegen einer geplanten Änderung des Umsatzsteuergesetzes. Ob die aber wirklich zu dem Zeitpunkt in Kraft tritt, steht noch nicht fest.

Die Nutzung von städtischen Sportstätten wie Realschulsportplatz oder Turn- und Schwimmhalle könnte für Vereine, die im Stadtverband für Leibesübungen organisiert sind, künftig teurer werden.

In der jüngsten Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses wäre auch der Abschluss von Mietverträgen für die Benutzung von städtischen Sportstätten und das Realschulschwimmbad auf der Tagesordnung gestanden. Am Montag, 21. November, hätte der Stadtrat darüber entscheiden sollen. Das Thema ist jedoch vertagt worden. "Es haben sich im Vorfeld der Sitzung Fragen ergeben, die erst geklärt werden müssen", antwortet Stadt-Pressesprecherin Christina Geiger auf Anfrage von Oberpfalz-Medien.

Die tatsächlichen Belegungen der Sportstätten seien mit den Buchungen abzugleichen, um sicherzustellen, dass die Neuregelungen bei keinem Sportverein zu Mehrbelastungen führe. Bisher werden von den im Stadtverband für Leibesübungen Weiden organisierten Vereinen pro Belegung einer Sporthalle, eines Sportplatzes oder des Realschulschwimmbads zwei Euro fällig. Künftig sollten dafür pro Stunde 1,50 Euro inklusive Umsatzsteuer fällig werden.

Anteiliger Vorsteuerabzug

Hintergrund ist eine Änderung des Umsatzsteuergesetz, die ab 1. Januar nach mehreren Fristverlängerungen in Kraft treten sollte. Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts, also beispielsweise Kommunen, würden dann "sämtliche auf privatrechtlicher Vertragsgrundlage beruhende Verträge" wie die Vermietung von Turnhallen und Sportplätzen steuerpflichtig. Ein anteiliger Vorsteuerabzug entsprechend der Nutzung werde dadurch ermöglicht. Wegen jährlich stark schwankender Investitionen und Instandhaltungen seien die Vorsteuerpotentiale allerdings nicht vorhersehbar, heißt es vonseiten der Stadt. Aber allein aus dem laufenden Bezug von Gas, Strom und Wasser besteht ein Vorsteuerpotential von geschätzt 100.000 Euro jährlich. Daher sei "es geboten, mit den Vereinen Mietverträge über die Nutzung zu schließen". Der Vorsteuerabzug böte die Chance, Investitionen in die städtischen Sportanlagen zu verbessern. Schließlich werde der Kapitalaufwand um 19 Prozent günstiger, informiert Geiger.

Gespräche mit Vereinen geplant

Am Mittwoch, 16. November, erhielt die Stadt vom Bayerischen Städtetag die Nachricht, dass laut Gesetzgeber das aktuelle Umsatzsteuerrecht voraussichtlich noch bis 2024 gelten solle. Daher werden die Verantwortlichen im Rathaus nun nochmals mit den Sportvereinen sprechen. Erst nach diesen Gesprächen werde der Stadtrat vielleicht im Dezember einen Beschluss fassen, sagte die Pressesprecherin. Aber ob das wegen des möglichen Aufschubs der Umsatzsteuer-Novelle noch heuer im Gremium thematisiert werde, stehe noch nicht fest, ergänzt Kämmerin Cornelia Taubmann. Eile bestehe dann nicht, zudem sei es sehr zeitaufwändig, die Gespräche zu organisieren.

Vereine betrifft die Änderung des Umsatzsteuergesetzes nicht – zumindest nicht direkt –, da es sich hier um Personen des Privatrechts handelt, sie müssen also keine Vorsteuer zahlen. Allerdings könnten Mietzahlungen unter Umständen künftig teurer kommen als bisher. "Einige werden belastet, andere profitieren davon", meint Reinhard Meier, Präsident des Stadtverbands für Leibesübungen. Vereine, die eine Sportstätte dann nur eine Stunde nutzen, kämen günstiger davon als solche, die sich dort mehr als eine Stunde aufhielten. Eine pauschale Prognose sei jedoch schwierig, schließlich hänge es von den Nutzungsstunden ab. Jedenfalls müssten mit den Vereinen erst einmal Verträge geschlossen werden, "und das dauert".

Große Belastung

Finanzausschuss-Mitglied, Bürgermeister und DJK-Vorsitzender Reinhold Wildenauer sieht bei der künftigen Regelung eine große Belastung auf die Vereine zukommen. Er macht eine Modellrechnung auf: Basketballer oder Handballer müssten für Heimspiele die Dreifachturnhalle für drei Stunden buchen. Das allein mache dann schon 4,50 Euro statt bisher zwei Euro aus. Weil die Dreifachturnhalle dann aber auch dreifach genutzt werde, stünden unterm Strich 13,50 Euro. Die DJK zahle für die Sportstättennutzung bisher 2400 Euro pro Jahr, künftig würden das dann fast 5000 Euro sein.

Es gebe noch großen Gesprächsbedarf. "Wir wollen die Vereine nicht überfordern", betont Wildenauer. Unter anderem müsse nun zunächst geprüft werden, wie viele Hallen oder Sportstätten überhaupt tatsächlich genutzt werden. Eine Abrechnung nach Belegstunden könnte nämlich auch ein Vorteil sein, wenn ein Verein eine Halle oder einen Sportplatz im Sommer oder Winter gar nicht braucht.

Hintergrund:

Öffentliches Recht und Privatrecht

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts; zu Körperschaften des öffentlichen Rechts zählen unter anderem Gemeinden.
  • Juristische Personen des Privatrechts sind Stiftungen des bürgerlichen Rechts oder Körperschaften des Privatrechts wie beispielsweise Vereine.
 
 

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