Zum Ferienstart folgt hier mit Unterstützung der Stadt Weiden und mit der Hilfe des Landratsamtes Neustadt ein kleiner Überblick über einen Teil der aktuellen Regeln in Weiden (7-Tage-Inzidenz am Pfingstmontag: 11,7) und im Landkreis Neustadt (7-Tage-Inzidenz am Freitag: 30,7). Dabei haben sich in Weiden über das Wochenende weitere Lockerungen ergeben. Der Grund: In der Stadt lag am Samstag die 7-Tage-Inzidenz den fünften Tag in Folge unter 35, die neuen Regelungen zur Kontaktbeschränkung gelten damit ab dem Pfingstmontag, 24. Mai, in Weiden. Hier die Details:
Kontaktbeschränkung
Im Landkreis Neustadt gilt wie gehabt: Zwei Hausstände maximal fünf Personen dürfen sich treffen, Kinder unter 14 Jahren, Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt.
In Weiden gibt es laut einem Amtsblatt der Stadt, das am Samstag veröffentlicht wurde, seit Pfingstmontag, 0 Uhr, gelockerte Kontaktbeschränkungen. Sie sehen so aus:
- Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände zulässig. Dabei darf jedoch die Gesamtzahl von zehn Personen nicht überschritten werden.
- Vollständig Geimpfte und Genesene sowie die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
- Zusammenkünfte, die ausschließlich zwischen den Angehörigen desselben Hausstands, ausschließlich zwischen Ehe- oder Lebenspartnern oder ausschließlich in Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts stattfinden, bleiben unberührt.
- Steigt die 7-Tage-Inzidenz in Weiden an drei Tagen in Folge wieder über die 35, entfallen diese Lockerungen wieder (ab Tag fünf).
Gastronomie
Für den Besuch der Außengastronomie braucht es (wie aktuell bei einer stabilen Inzidenz unter 50) keinen negativen Corona-Test und keinen Termin mehr. Es gilt aber weiter die Kontaktdatenerfassung mit Name und Telefonnummer oder per Luca-App. An den Tischen selbst gelten folgende Kontaktbeschränkungen: zwei Hausstände, maximal 5 Personen; Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt. Auch vollständig Geimpfte und Genesene bleiben unberücksichtigt. Als vollständig geimpft gilt, wer die abschließende Impfung (i.d.R. also die Zweitimpfung) mindestens 14 Tage zuvor erhalten hat (also der 15. Tag der Impfung).
Einzelhandel
Der Handel ist geöffnet – ohne Termin und ohne Test.
Körpernahe Dienstleistungen
Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure und Fußpfleger haben mit Termin geöffnet. Es ist kein Test nötig.
Maskenpflicht in Weiden
Maskenpflicht gilt in der gesamten Fußgängerzone sowie auf sämtlichen öffentlichen Spielplätzen für alle ab 6 Jahren. An Wochenmarkttagen (Mittwoch und Samstag) gilt im Bereich des Marktes zudem FFP2-Maskenpflicht.
Museen und Ausstellungen
Besuch ohne Termin und ohne Test möglich.
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung
geöffnet.
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