In größeren Städten findet man E-Scooter zum Ausleihen an jeder Straßenecke, um damit rasch und unkompliziert von A nach B zu kommen. Immer häufiger sieht man die Elektroflitzer inzwischen auch auf unseren Straßen und regelmäßig tauchen die Fahrzeuge und deren Benutzer auch in den Presseberichten der Polizei auf, die in der Redaktion von Oberpfalz-Medien landen. Mit „E-Scooter-Fahrer war alkoholisiert“ oder „Unter Betäubungsmitteln mit E-Scooter unterwegs“ sind die Meldungen der Polizeiinspektionen beispielsweise betitelt.
Mehr Verkehrsdelikte mit E-Scootern
„Die verkehrsrechtlichen Verstöße von E-Scooter-Fahrern im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen steigen in der Oberpfalz seit 2019 an. Aufgrund der steigenden Anzahl der am Straßenverkehr teilnehmenden E-Scooter ist auch eine Zunahme der Fälle nicht ungewöhnlich“, teilt Polizeisprecherin Tanja Hausladen vom Polizeipräsidium Oberpfalz auf Nachfrage mit. Da die Elektroroller erst seit wenigen Jahren am Straßenverkehr teilnähmen, und aufgrund der Coronajahre, lägen der Polizei noch keine belastbaren Vergleichszahlen und Statistiken vor. Ganz grundsätzlich müssten sich E-Scooter-Fahrer an die gleichen Regeln wie Radfahrer halten und Radwege nutzen, Handzeichen geben und sich an das Rechtsfahrgebot halten, sagt Hausladen.
Offenbar hoch im Kurs stehen die Roller bei Partygängern, denn laut Hausladen werden die E-Scooter vor allem in der Freizeit für eine Vielzahl an Fahrten zum Beispiel zwischen Veranstaltungsörtlichkeiten, Restaurants, Bars und Discotheken verwendet. Die Fahrzeuge würden also nicht nur für den sogenannten „letzten Kilometer“ zur oder von der Arbeit genutzt, sagt die Polizeisprecherin.
Wer also beispielsweise gerne im Nachtleben mit dem E-Scooter anstatt mit dem Auto unterwegs ist, muss trotzdem Einiges beachten. Einen eingebauten Freifahrtschein für Alkoholkonsum haben die kleinen Fahrzeuge nicht, auch wenn man für sie keine Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung braucht. "Grundsätzlich können in Bezug auf Alkohol und Drogen die gleichen Delikte begangen werden, wie von einem Autofahrer", weiß Hausladen.
Alkohol ist tabu
Laut Gesetz machen sich Fahrer ab 0,3 Promille strafbar, wenn sie durch Gefährdung oder Schädigung von anderen Menschen oder Sachen von erheblichem Wert auffällig werden. Trunkenheit im Verkehr wird ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen oder 1,1 Promille ohne Ausfallerscheinungen geahndet. Ab 0,5 Promille drohen mindestens ein Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister. Für Fahranfänger oder Fahrer unter 21 Jahren ist Alkohol ganz verboten. Wer ein Fahrverbot hat, darf auch keinen E-Scooter fahren. Dies gilt, obwohl für die Nutzung des E-Scooters keine Fahrerlaubnis notwendig ist. Was jeder E-Scooter-Fahrer unbedingt braucht, ist eine gültige Versicherungsplakette für das Fahrzeug.
Wer als Kind mit dem Tretroller seine Runden auf dem Spielplatz oder vor dem Haus gedreht hat, kann nicht automatisch im Erwachsenenalter sicher mit einem E-Scooter fahren. Wie die Polizeisprecherin bestätigt, hat das Fahren mit den strombetriebenen Flitzern, das grundsätzlich ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erlaubt ist, seine Tücken: "Im Vergleich zum Fahrrad fehlt die für die Stabilisierung ausschlaggebende Tretbewegung an den Pedalen." Aufgrund der Kombination aus kleinen Rädern und der ohne Anstrengung erreichbaren Geschwindigkeit seien erhöhte Konzentration und Wahrnehmungsfähigkeit notwendig. Die Polizeioberkommissarin empfiehlt, vor der ersten Fahrt auf öffentlichem Verkehrsgrund in geschütztem Umfeld zu üben.
So kann Unfällen mit den Rollern vorgebeugt werden, die nach Angaben der Sprecherin möglicherweise auch passieren, weil die Geschwindigkeit und der Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern falsch eingeschätzt werde. Daneben komme es auch zu Unfällen unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Kommt es doch zu einem Unfall mit einem E-Scooter, kommen die Fahrer meist nicht unverletzt davon. Schließlich fehlt den Fahrzeugen jegliche Knautschzone. Eine Helmpflicht gibt es nicht – jedoch kann ein Helm vor häufig schweren Kopfverletzungen schützen und einen solchen zu tragen, wird seitens der Polizei dringend empfohlen.
Sicherheit geht auch beim Parken vor. Wer seinen Elektroroller abseits von Gehwegen und Zufahrten abstellt, sorgt dafür, dass niemand behindert oder gefährdet wird.
Goldene Regeln für E-Scooter-Fahrer
- Helm tragen
- Beim Abbiegen Handzeichen geben
- In Parks ohne Radwege schieben
- Nicht zu Zweit fahren
- Keine Gehwege benutzen
- Keine Taschen an den Lenker
- Quelle: www.runtervomgas.de
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