Zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilte das Schöffengericht Weiden einen 24-Jährigen aus dem östlichsten Teil des Landkreises Neustadt/ WN. Der Ledige hatte auf dem Friedhof in Waidhaus und im Stadtgebiet Vohenstrauß mehrfach kleinere Mengen von Marihuana, Haschisch und Kokain bei sich. Der schwerste Vorwurf gegen ihn: Im April 2022 hatte er zwei minderjährigen Mädchen einen Joint überlassen. Außerdem wurde der Mann im August vergangenen Jahres mit 16 Gramm Marihuana und einigen Pillen Exstacy erwischt. Staatsanwalt Thomas Wosch warf dem 24-Jährigen deshalb vor, mit Drogen zu handeln.
Polizeibeamte berichteten in der Verhandlung, wie es zu den Kontrollen des Mannes und der Durchsuchung dessen Wohnung gekommen war. Ein Polizist hatte auch das Handy des Festgenommenen ausgewertet und darauf Hinweise auf dessen Straftaten gefunden. So war ein Komplize gefragt worden, ob er bei einem geplanten Treffen „Cash für Schokolade dabei habe“. Gemeint waren „Drogen“.
Staatsanwalt Wosch erkannte, dass der Landkreisbürger nicht in allen Fällen mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt hatte und dass die Abgabe an die minderjährigen Mädchen ein „Minder schwerer Fall“ gewesen war. Die jungen Frauen hätten schon vorher Drogen konsumiert. Außerdem habe der Joint nur einmal die Runde gemacht und jedes Mädchen habe nur wenige Züge erwischt.
Der Ankläger forderte 1 Jahr und fünf Monate ohne Bewährung. Das Geständnis ihres Mandanten zeige die Reue und Schuldeinsicht, sagte Rechtsanwältin Susanne Karl. Es habe sich um „weiche Drogen“ gehandelt. Aufgrund eines Unfalls sei der Angeklagte Schmerzpatient, der deshalb zeitweise Marihuana legal habe konsumieren dürfen. Das von Richter Hubert Windisch und den beiden Schöffen ausgesprochene Urteil nahm der 24-Jährige im Einvernehmen mit seiner Verteidigerin an. Er wird aber trotzdem nicht so schnell wieder auf freien Fuß kommen, da aus einer Verurteilung im Frühling wegen Diebstahl, Sachbeschädigung und Rauschgiftbesitz noch ein gutes halbes Jahr übrig ist, das zur Bewährung ausgesetzt worden war.
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