Fall 1: Gegen 17.45 Uhr kontrollierte eine Streife einen 50-jährigen Rollerfahrer in der Mooslohstraße. Dabei stellten die Beamten fest, dass an dem Roller ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen angebracht war und deshalb kein Versicherungsschutz mehr bestand. Der Mann musste seinen Roller stehenlassen. Gegen den 50-Jährigen wird nun ein Ermittlungsverfahren wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Fall 2: Gegen 11.30 Uhr war ein 20-Jähriger mit einem E-Scooter in der Wörthstraße unterwegs. Auch er fuhr mit einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen herum. Einen Nachweis über einen gültigen Versicherungsschutz konnte der Fahrer nicht vorweisen. Auch gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.













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