Zu neun Monaten Haftstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilten Richter Hubert Windisch und zwei Schöffen einen Schleuser. Der Mann mit tschechischer und türkischer Staatsangehörigkeit hatte sich von einem Kollegen am Prager Bahnhof überreden lassen, vier Personen, darunter ein neunjähriges schwerbehindertes Kind nach Deutschland zu bringen.
Als die Waidhauser Grenzpolizei auf der Landstraße in Höhe der Abzweigung Reichenau die Gruppe von sieben Personen stehen sah, kontrollierten sie den Mann. Sein Kollege hatte seine sieben Geschleusten nach dem Grenzübertritt aussteigen lassen und sie ihren Schicksal überlassen.
Oberstaatsanwalt Christian Härtl beantragte neun Monate, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnten, da der Mann nun schon seit fünf Monaten in Untersuchungshaft gesessen war. Richter Hubert Windisch verurteilte den 52-Jährigen zu neun Monaten auf Bewährung. Zudem muss der Familienvater 500 Euro bezahlen, seine beiden Handys und sein Schleuserlohn werden eingezogen.
Außerdem darf er drei Monate nicht fahren. Das ist auch der Grund, warum Rechtsanwalt Rouven Colbatz das Urteil nicht sofort annahm. So konnte der Verurteilte noch mit seinem Auto nach Hause reisen.
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