„Handwerk hat goldenen Boden“, heißt es. Dies gilt nicht in Corona-Zeiten, wie Schuhmacher-Meister Stefan Fuchs berichtete. Die Stammkundschaft älteren Semesters brach ganz weg. „Die älteren Leute trauen sich wegen der Corona-Pandemie nicht mehr auf die Straße. Es ist die größte Flaute in meiner 23-jährigen Schustertätigkeit. Die Monate Mai bis Juli sind traditionell die umsatzstärksten. Wir hatten durchgängig in der Corona-Zeit geöffnet. Auch der Reparatur-Versand von Schuhen über das Internet, der zu normaler Zeit ein Zubrot bedeutete, brach weg. Lediglich zwei Pakete wurden versandt“, sagt der Weidener Handwerksmeister. Auch das zweite Standbein, die Schmuck-, Schilder- und Pokal-Gravur brach weg, Vereinen hätten ja alle Wettbewerbe abgesagt.
„Die Corona-Soforthilfe greift bei einem Einzelselbstständigen nicht“, erzählt er. Lediglich einen 52-seitigen Antrag für drei Monate Hartz IV bekam der Schuster vom Jobcenter auf Vermittlung der Corona-Soforthilfe erst auf zweites Nachhaken übersandt. „Binnen zehn Tagen sollte der Antrag aber dann beim Jobcenter zurück sein“, erläuterte Fuchs in seiner Werkstatt in der Johannisstraße dem Abgeordneten Albert Rupprecht, der ihn besuchte. „Aber mit einem Schreiben am 11. oder 12. Tag nach Antragserhalt war das Job-Center dann prompt mit dem Hinweis der Ablehnung, da die Pflicht der Mitwirkung nicht gegeben sei“, ärgerte sich Fuchs, da er wegen des Umfangs die Frist nicht einhalten konnte. Es wäre zum Ausfüllen ein Steuerberater und für das Schätzen seines Hauses als Wert ein Sachverständiger von Nöten gewesen.
„Der Einzelunternehmer und unternehmerische Mittelstand braucht Gewinne zum täglichen Leben. Die Soforthilfe von bis zu 15.000 Euro sind für Betriebskosten, wie Strom und Miete sowie Dienstfahrzeuge. Der Schuhmacher falle dabei durch das Raster“, erkannte Rupprecht und möchte diesen Sachverhalt an geeigneter politischer Stelle thematisieren.
„Ich will nicht jammern, aber es geht um viel für mich“, sagte Stefan Fuchs mit Ehefrau Evelyn. Der Umsatz war in den letzten beiden Monaten gleich null und er habe sein Privatvermögen eingesetzt zum Lebensunterhalt. Schulden sind bei der Auftragslage undenkbar.













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