Ein 24-Jähriger mit einem Faible für große Autos wusste sich im April vergangenen Jahres nicht anders zu helfen, als seinen Mercedes ML 500 jenseits der tschechischen Grenze anzuzünden und ihn anschließend als gestohlen zu melden. Die Schulden waren ihm über die Ohren gewachsen. Das Auto, zehn Jahre alt, hatte er mit 27.000 Euro bei einer Bank finanziert. Es kostete ihn jeden Monat 120 Euro Versicherung, und es fraß 26 Liter Super Plus auf 100 Kilometer. Nun hoffte der Ledige, sich durch Kassieren der Versicherungssumme sanieren zu können. Zumal auch noch eine Reparatur für circa 3500 Euro anstand. Er fuhr über den ehemaligen Grenzübergang Schirnding Richtung Eger, entzündete den Innenraum seines Autos und ließ sich von einem Bekannten heim nach Weiden fahren. Der Wagen brannte vollkommen aus.
Nachdem ein tschechischer Förster den Brand entdeckt hatte und dies der Weidener Polizei gemeldet wurde, rief diese bei dem jungen Mann an. Dieser gab an, um 21 Uhr aus Tschechien mit dem Auto zurückgekommen zu sein. Mittlerweile müsse man es ihm gestohlen haben. Da aber der brennende Wagen bereits um 20:45 Uhr entdeckt worden war, konnte dies nicht stimmen und die Kriminalisten hatte den 24-Jährigen am Wickel. Weitere Nachforschungen ergaben, dass ihm ein weiterer Kredit für die anstehende Reparatur von der Bank versagt worden war – und dass er kein unbeschriebenes Blatt war.
Der in Russland geborene und als Vierjähriger nach Deutschland gekommene Mann ist bereits vier Mal vorbestraft. Nach Jugendsünden wegen Fahrens mit einem nicht versicherten Fahrzeug und Nötigung im Straßenverkehr folgten 2016 Verurteilungen wegen gemeinschaftlichen Diebstahls und Sachbeschädigung und 2017 wegen Körperverletzung. Beide Male gab es Bewährung. Die offenen Bewährungsstrafen, zusammen eineinviertel Jahr, und die kurze Rückfallzeit kreidete Staatsanwalt Heß dem Angeklagten besonders negativ an. Er plädierte auf drei Jahre. Rechtsanwalt Stephan Scherdel (Selb) wies darauf hin, dass es keine geplante Tat gewesen sei, sondern dass sein Mandant spontan den Entschluss dazu gefasst hatte. Scherdel forderte eine Strafe „nicht über zweieinhalb Jahre“. Dem entsprachen Richter Hubert Windisch und die beiden Schöffen. Sie sprachen den Weidener der Brandstiftung und des Versicherungsmissbrauchs schuldig. Die eineinviertel Jahre aus den vorherigen Taten wird der Verurteilte nun zusätzlich verbüßen müssen.
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.