Von Rechtsanwalt Martin Doss
Es kann jeden treffen
Gewalt- und Bandenkriminalität, Drogenhandel, Sexualdelikte, Betrug – laut polizeilicher Kriminalstatistik gibt es eine hohe Zahl von Ermittlungsverfahren wegen unterschiedlichster Delikte. Wer jedoch meint, nur vermeintlich „echte“ Straftäter geraten ins Visier der Ermittlungen, der irrt.
Es geht ganz schnell. Etwa im Straßenverkehr: wird durch einen Unfall jemand verletzt oder getötet, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, obwohl die „Schuld eines Beteiligten am Unfall“ zu diesem Zeitpunkt oft nicht geklärt ist. Ebenso beim Verdacht der Unfallflucht – obwohl der Fahrer die Kollision vielleicht nicht bemerkt hat, ja sogar mangels visueller, akustischer oder taktiler Wahrnehmbarkeit nicht einmal bemerken konnte. Führerscheinentzug und Geld- oder Freiheitsstrafe drohen. Geschäftsführer geraten in Verdacht, wenn die Betriebsprüfung Unregelmäßigkeiten ergibt oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht rechtzeitig gestellt wurde.
Risiken lauern auch im Internet. Datenklau und Identitätsdiebstahl lassen grüßen. Unbedachte Äußerungen auf Social Media im Spannungsfeld von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten führen zu Anzeigen wegen Beleidigung, usw. Die Liste an Beispielen ließe sich beliebig fortführen.
Rechte des Beschuldigten
Wie aber soll sich ein Beschuldigter verhalten, um seine Situation nicht weiter zu verschlechtern? Meist eröffnet die Polizei den Tatvorwurf. Dabei hat sie den Beschuldigten über seine Rechte zu belehren. Hierzu gehören das Recht, die Aussage zu verweigern sowie das Recht, in jeder Lage des Verfahrens einen Verteidiger hinzuzuziehen. Davon sollte immer Gebrauch gemacht werden, egal ob man sich schuldig oder unschuldig fühlt.
Mitgeteilt werden sollten nur die Personalien, jedoch keine Angaben zur Sache. Es droht eine ungewollte Selbstbelastung, zumal die Beweislage unklar ist. Jede Vernehmung bedeutet für den meist unerfahrenen Beschuldigten Stress und Aufregung. Dies führt zu Fehleranfälligkeit infolge schlechter Konzentration. Deswegen kann Schweigen Gold sein. Sodann sollte so frühzeitig wie möglich ein Verteidiger kontaktiert werden. Dieser wird Akteneinsicht nehmen, die Beweislage prüfen und mit dem Beschuldigten eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln.
Wie finde ich den richtigen Anwalt?
Unser Rechtssystem ist komplex. Niemand kann sich gleichermaßen gut auf allen Rechtsgebieten auskennen. Der Scheidungsanwalt oder die Arbeitsrechtsanwältin sind nicht automatisch versierte Strafverteidiger. Der Trend geht auch in der Anwaltschaft zur Spezialisierung. Idealerweise wendet sich der Beschuldigte an einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht. Empfehlungen, Bewertungen oder Informationen auf der Website können hilfreich sein. Im Rahmen eines ersten und noch unverbindlichen Anbahnungsgesprächs sollten wichtige Vorfragen, auch zum Honorar, geklärt werden. So finden Beschuldigter und Anwalt am besten heraus, ob eine vertrauensvolle Grundlage für die Mandatierung gegeben ist.
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