Wer außerhalb einer eingerichteten Werkstatt schweißt, trennt oder mit der Flamme lötet, braucht eine schriftliche Erlaubnis und in vielen Fällen eine Brandwache. Das ist eine Person, die während der Arbeit auf Funken achtet und die Stelle danach über Stunden kontrolliert. Ob und wie lange, legt der Betrieb in seiner Gefährdungsbeurteilung fest. Fehlt dafür im eigenen Team die Zeit, übernehmen spezialisierte Dienstleister wie die Brandwache 24/7 diese Aufgabe. In der nördlichen Oberpfalz betrifft das sehr unterschiedliche Betriebe: den Landwirt, der in der Maschinenhalle einen Anhänger schweißt, während nebenan Stroh lagert, den Glas- oder Keramikbetrieb beim Umbau einer Anlage oder den Dachdecker, der in einem Altstadthaus mit Flamme arbeitet. Die Grundregeln gelten für alle.
Wie weit Funken fliegen
Beim Schweißen und Trennen fliegen glühende Partikel weiter, als man denkt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung nennt in ihrer Schrift „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ (DGUV Information 205-001, Ausgabe Dezember 2020) Orientierungswerte für übliche Arbeitshöhen von zwei bis drei Metern:
- Löten mit Flamme: bis zu 2 Meter zur Seite, 2 Meter nach oben, 10 Meter nach unten
- Manuelles Gas- und Lichtbogenschweißen: bis zu 7,5 Meter zur Seite, 4 Meter nach oben, 20 Meter nach unten
- Thermisches Trennen:bis zu 10 Meter zur Seite, 4 Meter nach oben, 20 Meter nach unten
Aus diesem Bereich muss alles Brennbare weg. Dazu zählt die DGUV nicht nur Papier, Verpackung und Holzwolle, sondern ausdrücklich auch Staubablagerungen, Isolierstoffe, Kunststoffe und bei längerer Wärmeeinwirkung sogar Holzbalken, die zum Gebäude gehören. Deshalb sind Arbeiten in Altbauten, auf Dachböden und in Scheunen so heikel: Dort lässt sich die Brandlast oft nicht vollständig entfernen. Dazu kommt die Zeit. Ein Funke kann in einer Fuge, einem Hohlraum oder in Dämmmaterial liegen bleiben und glimmen, ohne dass es jemand bemerkt. Brennen kann es dann erst, wenn die Baustelle schon verlassen ist.
Der Erlaubnisschein
Ohne schriftliche Erlaubnis dürfen Heiß- und Feuerarbeiten laut DGUV nur an Arbeitsplätzen stattfinden, die dafür bestimmt sind, etwa in einer Schlosserei. Außerhalb davon braucht es einen Erlaubnisschein der Unternehmensleitung oder einer beauftragten Person. Welche Schutzmaßnahmen darin stehen, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Das Muster, das die DGUV dafür bereitstellt, hat ein eigenes Feld für die Brandwache. Eingetragen werden, wer während der Arbeit aufpasst, wer danach kontrolliert, wie viele Stunden die Nachkontrolle dauert und in welchem Takt die Kontrollgänge stattfinden. Die DGUV hält es für zweckmäßig, den Schein mit allen Anlagen mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Nach einem Schaden zeigt er, was vereinbart war und ob es eingehalten wurde.
Während der Arbeit
Solange geschweißt oder getrennt wird, hat die Brandwache nach der DGUV drei Aufgaben: den brandgefährdeten Bereich beobachten, einen Entstehungsbrand bekämpfen und ihn melden. Dafür braucht sie einen passenden Feuerlöscher in Griffweite und einen Platz, von dem aus sie den Gefahrenbereich sieht. Wer selbst schweißt, kann das nicht nebenher erledigen. Wer auf das Schmelzbad schaut, sieht nicht, was zwei Etagen tiefer passiert.
Nach Feierabend
Nach den Arbeiten sieht die DGUV Information 205-001 vor, die Arbeitsstelle regelmäßig im Zeitfenster von zwei bis vier Stunden zu kontrollieren. Geprüft wird die Umgebung auf Glimmnester, verdächtige Erwärmung und Rauch, bei Bedarf mit einer Wärmebildkamera. Die Kontrolle läuft, bis eine weitere Brandentwicklung ausgeschlossen ist. In einer leeren Stahlhalle mit Betonboden kann das nach wenigen Stunden erledigt sein. In einem Gebäude mit Dämmung, Zwischendecken oder alten Holzbalken dauert es deutlich länger. Wie lange konkret kontrolliert wird, steht im Erlaubnisschein. Das Muster der DGUV hat dafür Felder zum Ankreuzen: eine Kontrolle unmittelbar mit Uhrzeit, eine nach 30 Minuten oder weitere Kontrollgänge in einem Abstand, den der Betrieb einträgt, dazu die Gesamtdauer in Stunden. Wer die Gänge zusätzlich mit Uhrzeit notiert, hat später einen sauberen Nachweis in der Hand.
Wo es in der Praxis kritisch wird
Gefährlich wird es vor allem dort, wo niemand mit Brandlast rechnet. Das kann die Reparatur an einem Stahlträger über einem Lager mit Kartonage sein oder das Schweißen am Hallentor, hinter dem Heu liegt. Auch Rohrleitungen, die durch Wände oder Decken führen, sind heikel, weil Funken über Durchbrüche, Fugen und Ritzen in Nachbarräume gelangen. Das Erlaubnisschein-Muster der DGUV nennt deshalb als Maßnahme, solche Öffnungen vorher mit nicht brennbaren Stoffen abzudichten und Umkleidungen oder Isolierungen zu entfernen. In Produktionsbetrieben kommt Staub hinzu. Staubablagerungen zählt die DGUV ausdrücklich zu den Stoffen, die sich bei Schweißarbeiten entzünden können, und in Werkhallen liegen sie oft auf Trägern und Leitungen. Vor einer Wartung mit Heißarbeiten gehört deshalb eine gründliche Reinigung dazu.
Eigene Leute oder externe Brandwache
Häufig stellen Betriebe die Brandwache mit eigenen Leuten. Das klappt gut, wenn diese Mitarbeiter im Umgang mit Feuerlöschern geübt sind, am besten als ausgebildete Brandschutzhelfer, und wirklich Zeit haben. Schwierig wird es am Abend, am Wochenende, bei Umbauten über mehrere Tage und immer dann, wenn der Kollege eigentlich an der Maschine fehlt. In Weiden und der nördlichen Oberpfalz stellt die Brandwache 24/7 Brandposten für Heißarbeiten mit Einsatzkräften, die mindestens als Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer und betriebliche Ersthelfer ausgebildet sind. Das Qualitätsmanagement des Unternehmens ist von der DEKRA nach ISO 9001 zertifiziert. Als Brandwache in Weiden ist das Team auch in den Landkreisen Neustadt an der Waldnaab und Tirschenreuth im Einsatz.
Häufige Fragen
ONETZ: Braucht jede Schweißarbeit eine Brandwache?
Nein. An eingerichteten Arbeitsplätzen wie einer Schlosserei nicht. Außerhalb davon entscheidet die Gefährdungsbeurteilung. Lässt sich brennbares Material in der Nähe nicht entfernen, ist eine Brandwache der naheliegende Schutz.
ONETZ: Reicht es, nach Feierabend einmal nachzuschauen?
Nein. Die DGUV sieht regelmäßige Kontrollen im Zeitfenster von zwei bis vier Stunden vor, bis eine weitere Brandentwicklung ausgeschlossen ist. Ein einzelner Blick in die Halle erfüllt das nicht.
ONETZ: Gilt noch die DGUV Information 205-002?
Nein. Sie wurde mit Erscheinen der DGUV Information 205-001 im Dezember 2020 zurückgezogen. Ihre Inhalte stehen jetzt dort.
Kurzprofil
Brandwache 24/7 GmbH, Handelsregister 130984, Registergericht Frankfurt am Main. Leistungen: Brandwachen und Brandposten bei feuergefährlichen Arbeiten, auf Baustellen, bei Ausfall von Brandmeldeanlagen und auf Veranstaltungen sowie Glutwachen nach einem Brand. Einsatzkräfte vor Ort in Weiden und der nördlichen Oberpfalz. Qualitätsmanagement DEKRA-zertifiziert nach ISO 9001. Kontakt rund um die Uhr: 0800 822 66 11, brandwache247.de












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