Die Stadt Weiden bittet in einer Pressemitteilung um die Unterstützung der Bürger. Dabei geht es um Büsche, Bäume und Co., die von Privatgrundstücken auf öffentliche Straßen und Wege ragen. Denn wächst und gedeiht das Grünzeug ein bisschen zu sehr, könne die Sicherheit des Verkehrs beeinträchtigt werden. Wie viel Platz unter Bäumen und Büschen sein muss, regelt das bayerische Straßen- und Wegegesetz. So muss über Geh- und Radwegen eine Höhe von 2,50 Meter, und über einer Fahrbahn sogar eine Höhe von mindestens 4,50 Meter, freigehalten werden. Auch Verkehrszeichen, Ampeln und Straßenbeleuchtungen dürfen durch Bewuchs nicht verdeckt sein. Die Eigentümer seien in der Unterhaltungspflicht, teilt die Stadt mit.
Zwar stimmt es, dass in der Zeit von 15. März bis 30. September aus Naturschutzgründen keine Büsch oder Bäume zurückgeschnitten oder gerodet werden dürfen – das Schneiden aus Gründen der Sicherheit ist jedoch erlaubt. Vor dem Schneiden sollten die Bürger Hecken und Co. nach Nestern absuchen. Bei dieser Gelegenheit weist die Stadt auch auf die Reinigungspflicht der Straßen hin. Um die Fahrbahnen kümmert sich der städtische Bauhof. Bei den Gehwegen seien allerdings die angrenzenden Eigentümer für die Sauberkeit verantwortlich. Die Stadt bittet deshalb die Grundstückseigentümer auf die Reinigung und Sauberkeit ihres anliegenden Gehweges zu achten. "Dabei ist auch zu gewährleisten, dass kein unkontrollierter Pflanzenwuchs die Fahrbahndecke schädigt." Und falls kein Gehsteig existiert? Dann muss die Fläche in einem Meter Abstand von der Grundstücksgrenze reingehalten werden, teilt die Stadt mit. Fragen zum Pflanzenrückschnitt beantwortet das Tiefbauamt unter 0961/39019-35, bei Fragen zur Straßenreinigung gibt es Infos unter 0961/39019-14.













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