Neue gesetzliche Bestimmungen im Umgang mit Bodenaushub und Bauschutt zwingen zu diesem Schritt, sagt Stadtwerke-Vorstand Johann Riedl auf Anfrage.
Die Richtlinien treffen alle kommunalen und privaten Bauherren. Riedls Begeisterung hält sich in Grenzen: „Die Umsetzung der gesetzlichen Reglung ist aufwendig und richtig teuer.“ „Das Material muss wie Abfall behandelt werden. Wir dürfen es nicht mehr einfach ausgraben und woanders abladen und zum Beispiel zur Verfüllung benutzen.“ Wenn der Boden verändert wird, dann fällt er unter das Abfallrecht, heißt es in einem Merkblatt des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz. Hat zur Folge, dass der Aushub gelagert und beprobt werden muss. Je nach Ergebnis darf er dann verwendet oder muss als Sondermüll entsorgt werden.
Die Stadtwerke bauen viel und haben dementsprechend viel Aushub. Wohin damit? „Wir haben uns für ein Grundstück an der Kreuzung Dr.-Kilian-Straße/Merklmooslohe entschieden“, sagt Riedl. „Das gehörte uns schon. Wir mussten von der Stadt nur noch einen kleinen Streifen dazukaufen.“ Damit nichts versickert wurde der Platz asphaltiert. Ein Zaun soll vor wilden Müllablagerungen schützen.
Wieviel rückgebaute Fundamente von Windkraftwerken samt Eisenverankerung können Sie dort zur Verprobung und Entscheidung lagern? An welchem Ort erfolgt die Zerkleinerung und lagergerechte Aufbereitung? Wohin werden die Beton- und Eisenabfälle zur Endlagerung danach verbracht? Werden auch die Windradflügel der Windkraftwerke begutachtet? Wohin erfolgt die abschließende Entsorgung der Windradflügel? Ich bitte um ergänzende Information.
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