Weiden in der Oberpfalz
01.10.2019 - 12:55 Uhr

"Stammkunde" geht in Knast

Ein alter „Stammkunde“ des Amtsgerichts stand am Dienstag wieder einmal vor Richter Hubert Windisch. 13 Einträge wies sein Bundeszentralregister auf, zwölf davon hatten Weidener Gerichte verhängt.

Symbolbild. Bild: Volker Hartmann
Symbolbild.

Wegen Urkundenfälschung, Fahrens ohne Führerschein, Betrugs, räuberischer Erpressung und: immer wieder Rauschgiftbesitz und -handel. Der 55-Jährige kennt das Prozedere schon. Dementsprechend machte er sich keine Illusionen bezüglich der zu erwartenden Strafe. „Selbst wenn ich hier meine Lieferanten und weitere Kunden nennen würde, könnte ich danach nicht heim gehen“, stellte er eingangs der Verhandlung fest. Er war auf Bewährung draußen und wusste aus mehrmaliger Hafterfahrung, dass es bei einer weiteren Straftat dann nicht noch einmal Bewährung gibt.

Dieses Mal war der Weidener erwischt worden, als er knapp zwei Gramm Haschisch an einen jungen Mann verkauft hatte. Aufgrund eines anonymen Hinweises hatte die Polizei erfahren, dass der Ledige in einem gut frequentierten Café regelrechte „Sprechstunden“ abhalte, bei denen stets Drogenkonsumenten auftauchten und dann kleine Päckchen über den Tisch gingen. Zivilbeamte observierten daraufhin das „Frühstücksgeschäft“ des Manns und griffen zu, als er eines abgewickelt hatte. Weil er nicht gewollt habe, dass es in dem Café „Ramba-Zamba“ vor den „vielen alten Leuten“ geben würde, sei er freiwillig mitgekommen und habe er den Beamten das an seinem Körper befestigte Paket mit über 99 Gramm gezeigt, berichtete der Mann vor dem Schöffengericht. Handel würde er nicht treiben, höchstens hin und wieder eine Kleinmenge abgeben. Das Meiste würde er selbst konsumieren. Seit seinem 14. Lebensjahr nehme er Drogen, „viel zu früh schon, denn man sieht ja, was dabei herauskommt“, sagte er. Auch die 3400 Euro, die er dabei gehabt hatte, würden nicht aus Rauschgiftgeschäften stammen, sondern seien aus dem Nachlass seines vor sechs Jahren verstorbenen Vaters.

Staatsanwältin Carina Särve schenkte diesen Beteuerungen keinen Glauben. Vielmehr nahm sie regelmäßigen Handel mit Drogen an und forderte zweieinviertel Jahre Freiheitsstrafe. Als „viel zu hoch“ empfand Rechtsanwältin Susanne Karl (Regensburg) die Forderung der Anklägerin. Das restliche Rauschgift, das ihr Mandant dabei gehabt hatte, sei sein Vorrat für die nächsten drei Monate und mitnichten für den Verkauf bestimmt gewesen. Verteidigerin Karl hielt sechs Monate für tat- und schuldangemessen. Richter Windisch und die Schöffen urteilten auf eineinhalb Jahre. Das offensichtlich aus Drogenverkauf stammende Geld wird eingezogen. Seine Einsicht und sein Geständnis hielten sie ihm zugute. Allerdings habe man keine Hoffnung, dass der Verurteilte nach Verbüßung seiner Strafe abstinent bleibe. „Sie werden sich auch danach immer wieder einen Joint reinziehen“, prophezeite Windisch.

 
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