Ein gerechtes Maß soll gefunden werden. Vorerst ist es nur ein Zwischenstand, den Stadtkämmerin Cornelia Taubmann im Finanzausschuss geben kann. Durch Finanz- und Heimatminister Albert Füracker wurde ein neues bayerisches Grundsteuergesetz vorgestellt. Dies war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht schon im April 2018 die bisherige Abrechnung nach den Einheitswerten der Immobilien für nicht mehr verfassungsgemäß erklärt hatte.
Danach begann das Herantasten an einen neuen Berechnungsmodus, der den Kommunen in der Grundsteuer B zumindest "in etwa" die gewohnten Einnahmen sichern sollte. Der erste Vorschlag hätte zu einer weit klaffenden Lücke in den Kommunalhaushalten geführt. Taubmann stellte den aktuell zweiten Vorschlag vor, der landesweit bei den Kämmerern zumindest für etwas Erleichterung sorgt.
Bayern steigt auf ein "wertunabhängiges Flächenmodell" um. Das heißt, die "Einheitswerte", die bisher als eine der Berechnungsgrundlage dienten, werden durch Äquivalenzzahlen ersetzt. Die Basis bilden die Flächen der Immobilien.
Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich dann aus der Multiplikation von Äquivalenzzahl, Quadratmetern und Hebesatz. Für unbebaute Grundstücke wird die Äquivalenzzahl von zunächst geplanten 2 auf nun 4 Cent pro Quadratmeter, für Wohngebäudefläche von 20 auf 35 Cent pro Quadratmeter erhöht. Bei "Nichtwohngebäuden", also Gewerbe, gelten 40 Cent.
Unverändert bleibt die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen), die allerdings mit nur 50.000 Euro eher eine kleine Rolle im Weidener Haushalt spielen. Nicht eingeführt werden soll die von vielen geforderte Grundsteuer C für baureife, aber unbebaute Grundstücke. Mit der Steuer sollten Grundstücksspekulationen erschwert und vielmehr die Eigner veranlasst werden, ihre Flächen für die Bebauung freizugeben. Viele baureife Flächen "bleiben spekulativ der Bebauung entzogen", stellte Taubmann fest.
Zur "Feinsteuerung" soll es möglich sein, ähnlich der Straßenreinigungsgebühr, eine "Zonierung" einzuführen, um die Lage (und damit den Wert) der Grundstücke berücksichtigen zu können. Zumindest bei den Ein- und Zweifamilienhäusern werde die Grundsteuer B das bisher gewohnte Aufkommen erreichen.
Bei Miet- und Geschäftsgrundstücken, kann es aber zu großen Diskrepanzen mit dem bisher festgesetzten Jahressoll kommen. Dies zeigen eine Reihe von Modellrechnungen, die die Stadtkämmerei für Flächen in Weiden-Ost, im Stockerhut und in der Mooslohe erstellte.
Bei den Mietwohngrundstücken ergibt sich für die Stockerhut fast eine Verdoppelung der Grundsteuer, während in Weiden-Ost sich das Plus auf 22 Prozent einpendelte und sich in der Mooslohe sogar eine Ersparnis von 20 Prozent einstellte.
Bei den Geschäftsgrundstücken verändern sich die Vorzeichen: Während sich die Abgabe in Weiden-Ost um ein Drittel und in der Stockerhut sogar um die Hälfte reduziert, sind in der Mooslohe fast 27 Prozent mehr zu zahlen. Für unbebaute Grundstücke steigt die Grundsteuer für die Modellfläche in Weiden-Ost um 40 Prozent, in der Stockerhut sinkt sie um 44 Prozent, während in der Mooslohe 12,3 Prozent mehr anfallen.













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