Drei Mal war eine Verhandlung gegen einen 30-jährigen Iraker schon gescheitert, weil immer einer der Beteiligten nicht zum Gerichtstermin erschienen war. Beim dritten Anlauf vor dem Schöffengericht Weiden am Donnerstag fehlte das vermeintliche Opfer, ein 23-Jähriger. Dieser hatte den Termin vergessen. Nachdem ihn die Polizei aus seiner Wohnung in der Frauenrichter Straße geholt hatte, konnte die Verhandlung beginnen.
Der Angeklagte war Anfang Dezember 2021 dabei gewesen, als zwei Landsmänner gewaltsam in die Wohnung des 23-Jährigen in Weiden eindrangen, um sich - notfalls mit Gewalt - Geld zu holen, das dieser ihnen angeblich schuldete. Der Schuldner stand gerade unter der Dusche, als die Wohnungstür aufgebrochen wurde. Dabei entstanden 800 Euro Sachschaden. Als der 23-Jährige nachschaute, hielt ihm einer der Eindringlinge den Mund zu, ein anderer schlug ihn zu Boden und traktierte ihn dort mit Schlägen auf Augen und Körper.
In der Verhandlung konnte sich der Geschädigte „an nichts mehr“ erinnern. Wichtig sei ihm, dass er seine drei Handys wieder habe, die die Angreifer damals mitgenommen hatten. Der 30-jährige Angeklagte gab zu, bei der Aktion dabei gewesen zu sein. Er habe sich aber nicht einmischen wollen. An den Tätlichkeiten sei er nicht beteiligt gewesen. Aus anderen Gerichtsurteilen und Aussagen ergab sich in der Verhandlung, dass alle Beteiligten in Rauschgiftgeschäfte verwickelt waren.
Staatsanwalt Christoph May stellte fest, dass es „moralisch verwerflich, aber nicht strafbar sei, nicht geholfen zu haben“ und plädierte auf Freispruch. Der Angeklagte sei „eher zufällig dabei gewesen".
Rechtsanwältin Martina Fuchs-Andonie schloss sich dieser Auffassung an. Richter Hubert Windisch und die beiden Schöffen urteilten, wie gefordert, ebenfalls Freispruch. „Dabei zu sein ist nicht strafbar", sagte Windisch. Am Ende bedankte sich der Freigesprochene bei Richter und Schöffen „für die Gerechtigkeit“.
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