Weiden in der Oberpfalz
27.04.2020 - 18:50 Uhr

Vermummte Autofahrer – Corona-Leserfragen [Teil 30]

Mit Sonnenbrille und Maske Autofahren? Das sollte man sich gut überlegen. In der 30. Ausgabe unserer Corona-Leserfragen drehen sich viele Fragen um das kleine Stück Stoff im Gesicht.

Wer in seinem Auto eine Maske trägt, sollte darauf achten, dass die Augen erkennbar und die Sicht nicht beeinträchtigt ist. Symbolbild: Silas Stein/dpa
Wer in seinem Auto eine Maske trägt, sollte darauf achten, dass die Augen erkennbar und die Sicht nicht beeinträchtigt ist.

Bereits nach einem Tag mit Maskenpflicht fragt sich so mancher, wann es mit dieser wieder vorbei ist. Die Maskenpflicht verändert den Alltag und so wird zur Sonnenbrille nun ein Mundschutz getragen. Beim Autofahren braucht man die Maske aber nur in Ausnahmefällen.

Wann muss ich beim Autofahren eine Maske aufsetzen?

Das hängt davon ab, wie viele Leute im Auto sitzen. Ist der Fahrer alleine im Auto, muss er keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Sollte in Ausnahmefällen, zusätzlich zum Fahrer noch weitere haushaltsfremde Personen im Auto sitzen, wird das Tragen einer Maske empfohlen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man zusammen mit Arbeitskollegen im Auto sitzt. Das Innenministerium weißt darauf hin, dass der Fahrer trotz Maske erkennbar sein soll. Insbesondere die Augen müssen erkennbar sein.

Ich habe Angst, dass ich beim Abnehmen der Maske mein Hörgerät verliere. Was kann ich tun?

„Besonders bei Hörgeräten, die hinter dem Ohr getragen werden, ist Sorgfalt geboten“, sagt Hörakustikmeister Patrick Lebensky aus Kemnath. Beim Abnehmen der Maske sollte man besonders auf die Zug- bzw. Gummibänder achten. Außerdem empfiehlt Lebensky ein gut an das Ohr angepasstes Hörgerät. Dieses gehe weniger schnell verloren. Hörakustiker in der Region haben geöffnet, bitten aber um telefonische Terminvereinbarung.

Mein Sohn hat eine geistige Behinderung und würde die Maske nicht auflassen. Muss er trotzdem eine Maske tragen?

Nein. Wie das Innenministerium mitteilt, müssen Menschen mit Behinderung die Maske nicht tragen. Dies gilt allerdings nur, wenn das Tragen einer Maske unzumutbar ist, oder die Behinderung das Tragen der Maske unmöglich macht. Das Ministerium bittet darum, im Einzelfall eine formlose ärztliche Bestätigung mitzuführen. Diese soll klarmachen, dass das Tragen der Maske nicht zumutbar ist.

Ich bin Asthmatiker und kann deshalb keine Maske tragen. Was soll ich tun?

Auch hier gilt: Wenn das Tragen einer Maske wegen Asthma oder einer anderen Erkrankung nicht möglich ist, muss keine Mund-Nasen-Maske aufgesetzt werden. Allerdings ist auch hier eine ärztliche Bescheinigung zwingend mitzuführen.

Wie lange dauert die Maskenpflicht noch?

Da die Entwicklung der Coronapandemie weiterhin nicht vorhersehbar ist, ist auch das Ende der Maskenpflicht nicht benennbar.

Ich habe mir ein Motorrad gekauft. Darf ich es mit einem Anhänger vom Verkäufer abholen?

Das ist kein Problem. Laut Innenministerium ist es ab dem 27. April 2020 wieder möglich, Fahrzeuge zu kaufen. Denn ab diesem Tag dürfen die Händler wieder öffnen. Auch eine Probefahrt und das Abholen des Fahrzeugs ist dann möglich.

Wichtig ist aber, dass auch in solchen Fällen auf die Einhaltung der Hygieneregeln sowie des Mindestabstand von 1,5 Metern geachtet wird. Auch muss eine Maske getragen werden.

Korrektur:

Ursprünglich stand an dieser Stelle eine Aussage der Polizei, welche das Abholen eines Fahrzeugs untersagt. Diese Aussage widerspricht jedoch der des Innenministeriums.

Deutschland und die Welt05.05.2020
 
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