Circa 33 500 Weidener sind bei der Europawahl Ende Mai abstimmungsberechtigt. Nach Auskunft von Reinhold Gailer vom Amt für öffentliche Ordnung konnte bisher aber 167 Bürgern die offizielle Wahlbenachrichtigung nicht zugestellt werden. Dass zahlreiche Briefe zurückkommen, ist dem stellvertretenden Stadtwahlleiter zufolge keine Ausnahme, sondern eher die Regel.
Etliche Bürger würden nach einem Umzug schlicht "vergessen, sich umzumelden", erklärt der städtische Mitarbeiter. "Manche ziehen zur Freundin. Andere haben den Namen nicht am Briefkasten. Die Ursachen sind vielfältig. Es handelt sich dabei um einen gewissen Prozentsatz von Leuten, den es bei jeder Wahl gibt", sagt Gailer.
So stapelten sich bei der Wahl zum Bayerischen Landtag im vergangenen Oktober sogar 366 zurückgesandte Briefe im Wahlamt. Im Schnitt der letzten Jahre waren es jeweils rund 400 Benachrichtigungen, die in Weiden den Weg zu ihren Empfängern nicht fanden, weiß Gailer.
Auf die Wahl selbst habe dies keine Auswirkungen, da jeder Bürger auch ohne die Amtsbenachrichtigung abstimmen darf. Dazu reicht ein Personalausweis. Doch wer umzieht und sich nicht am neuen Wohnort anmeldet, ist dort auch nicht wahlberechtigt. Der Grund: Er ist nach wie vor im Weidener Verzeichnis registriert. Auch, wenn bei einem Wohnortwechsel viel Arbeit ansteht - die Ummeldung bei der Behörde sollte nicht vergessen werden. So wird eine Geldbuße für die Ordnungswidrigkeit vermieden, und es klappt auch mit dem Grundrecht auf Stimmabgabe.
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