Weiden in der Oberpfalz
17.12.2019 - 15:24 Uhr

Waffennarren horten Kriegs-Gerät

Da staunten die Polizisten nicht schlecht. Im Haus zweier Männer in Grafenwöhr fanden sie eine Unmenge scharfer Waffen, Schwarzpulver und Munition verschiedenster Kaliber. Nun fällt das Schöffengericht ein Urteil.

Richter Hubert Windisch und die Schöffen verurteilen die Angeklagten zu Bewährungsstrafen und Arbeitsstunden. Symbolbild: Uli Deck/dpa
Richter Hubert Windisch und die Schöffen verurteilen die Angeklagten zu Bewährungsstrafen und Arbeitsstunden.

Wegen des brisanten Fundes von Waffen und Munition in Grafenwöhr mussten sich Vater und Sohn vor dem Schöffengericht verantworten. Im Arsenal fanden sich sogar panzerbrechende Geschosse, Kurz- und Langwaffen sowie eine Art Granatwerfer. Vieles davon hatte einer der Verdächtigen selbst gebastelt. Zu einer Durchsuchung war es gekommen, nachdem zwei Fischereiaufseher den Sohn des 70-Jährigen auf dem Truppenübungsplatz angehalten hatten.

Der 44-Jährige hatte, bevor ihn die Männer der Militärpolizei übergaben, eine Leuchtspurpatrone und ein circa 15 Zentimeter langes, panzerbrechendes Geschoss gesammelt. Letzteres versuchte er, während er abgeführt wurde, in einem Bach zu entsorgen.

Bei der Durchsuchung des Wohnhauses noch am selben Abend stießen die Polizisten auf das Waffen- und Munitionsarsenal. Sie brachen wegen der Unmenge an Gefundenem die Durchsuchung ab und starteten sie am nächsten Tag mit Unterstützung des Landeskriminalamts erneut. Auch die Spezialisten waren schockiert. Viele der Gefechtsköpfe, splitterbildende Kampfmunition und Sprengstoff hätten bei geringster Erschütterung sofort explodieren können. Einiges davon musste deshalb vor Ort in die Luft gejagt werden.

Reine Sammelleidenschaft

Vor dem Schöffengericht Weiden gaben sich die Angeklagten einsichtig und reumütig. Es sei nur Sammelleidenschaft gewesen, was sie zu den Diebstählen auf dem Truppenübungsplatz und zum Horten der Waffen bewegt habe. Auf keinen Fall sei ein extremistischer oder gar terroristischer Hintergrund zu vermuten, legten die Verteidigerinnen Christiane Bardenheuer und Jutta Carrington-Conerly dar.

„Irre Masse“

Dies belegten sie unter anderem damit, dass ihre Mandanten ihre legal besessenen Waffen mittlerweile verkauft haben und ihre Mitgliedschaft in einem Schützenverein aufgekündigt haben. Auch Staatsanwaltschafts-Gruppenleiter Peter Frischholz würdigte die Geständnisse und das bisher unbescholtene Leben der Männer. Erschwerend kreidete er ihnen aber die „irre Masse“ an gefährlichem Gut an.

Wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, gegen das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz forderte Frischholz 18 Monate für den Vater und zwei Jahre für den Sohn, bei dem noch der Diebstahl hinzukam, bei dem er erwischt worden war. Beide Freiheitsstrafen könnten zur Bewährung ausgesetzt werden, so der Anklagevertreter. Die Rechtsanwältinnen Christiane Bardenheuer und Jutta Carrington-Conerly plädierten auf etwas geringere Strafen und bezeichneten die Sammelleidenschaft ihrer Mandanten als „Hobby“.

Auf Bewährung

Richter Hubert Windisch und die Schöffen hatten ein Einsehen mit den nicht Vorbestraften. Den Vater verurteilten sie zu 16 Monaten auf Bewährung. Zudem muss er 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit bei der Stadt Grafenwöhr ableisten. Den ledigen Sohn verurteilten sie zu 22 Monaten auf Bewährung und 150 Arbeitsstunden.

 
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