Mit einem Schlagring und einem Elektroschocker im Gepäck wurde Anfang September 2019 ein 41-Jähriger, aus Tschechien kommend, erwischt. Beides, nach dem Waffengesetz, verbotene Gegenstände. Gegen einen Strafbefehl über 1200 Euro, der ihm daraufhin zuging, erhob der Fabrikarbeiter Einspruch. Das entspreche ungefähr dem, was er monatlich verdiene. Wovon sollte er dann leben?
In der Verhandlung vor Strafrichter Dr. Alexander Wedlich brachte der Geschiedene zudem vor, dass er seinen Vater in Spanien und seine Familie in Rumänien zu unterstützen habe. Richter Wedlich bot dem in Nürnberg lebenden Mann an, dass er die Strafe in Raten zahlen könne. Grundsätzlich sei sie der Höhe nach richtig. 100 Euro pro Monat könne er leisten, sagte der Angeklagte und nahm dann seinen Einspruch, auf Anraten Wedlichs, zurück. Oberstaatsanwalt Bernhard Voit war einverstanden.













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