(wpt) Zweimal soll er zugeschlagen haben. Dabei soll er Lastwagenteile im Wert von rund 30 000 gestohlen haben. Dafür musste sich jetzt ein 41-Jähriger Lkw-Fahrer vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm folgendes vor: Mit einem Komplizen soll er in der Nacht zum 13. Juni auf dem Firmengelände eines Recyclingunternehmens in Weiherhammer Teile von den parkenden Brummies abmontiert haben. Genauer handelte es sich dabei um 24 Reifen, 12 Alu- und 12 Stahlfelgen sowie 50 Radmuttern. Zudem soll er zwei Tankdeckel von Lastwagen aufgebrochen und insgesamt 450 Liter Diesel abgezapft haben. Bei der Aktion entstand ein Gesamtschaden knapp 18 000 Euro.
Im zweiten Fall soll der Beschuldigte ähnlich vorgegangen sein. Mit zwei Mittätern soll er in das umzäunte Gelände einer Firma in Amberg eingebrochen sein und dort an drei Lastwagen 12 Reifen abmontiert und 6 Batterien sowie eine Rückleuchte samt Birne ausgebaut haben. An zwei weiteren Lastwagen machte er sich ebenfalls zu schaffen. Aus einem Bundeswehrfahrzeug leitete das Trio 400 Liter Diesel ab. Einen Lkw aus Schwandorf erleichterten sie um 300 Liter Kraftstoff. Bei dem Beutezug entstand ein Schaden von knapp 12 000 Euro. Die Staatsanwaltschaft war davon überzeugt, der Mann habe mit der Beute Handel treiben wollen. Sie beschuldigte ihn, Mitglied einer Bande zu sein. An einem der Tatorte war ein Paar Handschuhe gefunden worden, das dem Angeschuldigten per DNA-Test zugewiesen werden konnte.
Auch gibt es Aufnahmen einer Überwachungskamera, die den Mann zeigen. Überdies konnte die Polizei nachweisen, dass sich sein Handy zur Tatzeit in der Nähe der Tatorte befunden hatte. Zwar sei der Mann in Rumänien nicht vorbestraft, wohl aber in zwei Fällen in Deutschland. Beide Male handelte es sich um Verbrechen der selben Art, bei denen er ebenfalls Lastwagenteile gestohlen hatte.
Zugute kam dem 41-Jährigen, dass er von Anfang an geständig gegenüber der Polizei war. Die Staatsanwaltschaft forderte daher eine Haftstrafe von zwei Jahren im ersten und eine Strafe von einem Jahr und zwei Monaten im zweiten Fall.
Der Mann habe bewusst gewerbsmäßig gehandelt und sich sowohl des Diebstahls als auch des schweren Bandendiebstahls schuldig gemacht. Bei der Urteilsverkündung verwies Richter Hubert Windisch darauf, dass es sich bei dieser Art Verbrechen um ein solches handle, das in der Bevölkerung für Unruhe sorge. Er verhängte eine Freiheitstrafe von insgesamt drei Jahren und zwei Monaten. Seines Erachtens habe es sich aber nicht um Bandendiebstahl gehandelt, da nicht nachgewiesen werden könne, dass der Mann Mitglied einer größereren Organisation sei. Windisch zeigte sich aber davon überzeugt, dass die bekannten Diebstähle nicht die einzigen des Mannes waren.













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