Weiden in der Oberpfalz
28.07.2026 - 14:33 Uhr

Wegen Waldbrandgefahr Luftbeobachtung in der Oberpfalz gestartet

Aufgrund der hohen Waldbrandgefahr in der Oberpfalz werden ab dem 29. Juli Luftbeobachtungen durchgeführt. Ehrenamtliche Piloten und Luftbeobachter sind im Einsatz.

Aufgrund der hohen Waldbrandgefahr in der Oberpfalz werden ab dem 29. Juli Luftbeobachtungen durchgeführt. Ehrenamtliche Piloten und Luftbeobachter sind im Einsatz. Symbolbild: Pia Bayer/dpa
Aufgrund der hohen Waldbrandgefahr in der Oberpfalz werden ab dem 29. Juli Luftbeobachtungen durchgeführt. Ehrenamtliche Piloten und Luftbeobachter sind im Einsatz.

Wegen der aktuellen Wetterlage und der damit verbundenen hohen Waldbrandgefahr hat das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg, Außenstelle Pielenhofen, die Luftbeobachtung besonders gefährdeter Gebiete in der Oberpfalz angeordnet. Diese Maßnahme gilt vom 28. Juli bis 3. August für die gesamte Region. Darüber informiert das Amt in einer Pressemitteilung.

Flugzeiten und Routen

Die Luftbeobachtung wird von ehrenamtlichen Piloten der Luftrettungsstaffel Oberpfalz durchgeführt. An Bord der Flugzeuge befinden sich speziell ausgebildete Luftbeobachter der Feuerwehr oder der Verwaltung, die die relevanten Waldgebiete auf mögliche Brandgefahren hin absuchen. Bei einem Brand wird die Feuerwehr aus der Luft per Funk alarmiert und die Einsatzkräfte werden zur Brandstelle gelotst.

Die Flugzeiten sind für die verschiedenen Stützpunkte wie folgt festgelegt:

  • Stützpunkt Schmidgaden: 29.07. bis 03.08. täglich von ca. 12.30 bis 14.30 Uhr und ca. 17.30 bis 19.30 Uhr.
  • Stützpunkt Regenstauf-Oberhub: 29.07. bis 01.08. von ca. 13 bis 14 Uhr und am 03.08.2026 von ca. 18 bis 19 Uhr.
  • Stützpunkt Neumarkt i.d.OPf.: 29.07. bis 01.08. von ca. 18 bis 19 Uhr, am 02.08. von ca. 12 bis 13 Uhr und ca. 18 bis 19 Uhr, sowie am 03.08.2026 von ca. 12 bis 13 Uhr.
  • Stützpunkt Cham-Janahof: 29.07. bis 03.08. täglich von ca. 13 bis 14 Uhr und ca. 18 bis 19 Uhr.

Die Flugrouten umfassen verschiedene Gebiete der Oberpfalz, darunter die Regionen um Schmidgaden, Weiden-Latsch, Regenstauf-Oberhub, Cham-Janahof und Neumarkt.

Verhaltensregeln zur Vermeidung von Waldbränden

Die Bevölkerung wird dringend gebeten, in Waldgebieten äußerste Vorsicht walten zu lassen, heißt es in der Pressemitteilung. Es gilt ein Rauchverbot in Wäldern vom 1. März bis 31. Oktober. Offenes Feuer darf im Wald oder in Waldnähe (bis 100 Meter) nicht entzündet werden. Fahrzeuge sollten nicht auf leicht entzündbarem Untergrund geparkt werden, um Brände durch heiße Fahrzeugkatalysatoren zu vermeiden. Müll, insbesondere Feuerzeuge oder Dosen mit chemischen Substanzen, sollte nicht achtlos weggeworfen werden, da sie Brandherde verursachen können.

Im Falle eines Waldbrandes sollte dieser mit möglichst genauer Ortsangabe sofort an die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112 gemeldet werden. Fahrzeuge sollten stets so geparkt werden, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge nicht behindert werden.

Diese Meldung ist aus Informationen der genannten Organisation oder Behörde und mit Unterstützung durch KI erstellt worden.

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