Weiden in der Oberpfalz
05.11.2019 - 10:57 Uhr

"Weiden ist abgesichert"

In Mecklenburg-Vorpommern drohen einer Kommune hohe Steuernachzahlungen. Sie hatte ihr defizitäres Schwimmbad mit den Stadtwerken zusammengelegt. Damit könnte sie gegen EU-Recht verstoßen haben. In Weiden liegt der Fall anders.

Die Weidener Thermenwelt ist ebenso wie das Schwimmbad in Mecklenburg-Vorpommern mit den Stadtwerken zusammengelegt. Da die Weidener Stadtwerke jedoch keine Kapitalgesellschaft, sondern ein Kommunalunternehmen sind, könne man laut dem Steuerexperten der Stadt Weiden, Thomas Wollny, nicht von einem Dauerdefizit sprechen. Bild: exb
Die Weidener Thermenwelt ist ebenso wie das Schwimmbad in Mecklenburg-Vorpommern mit den Stadtwerken zusammengelegt. Da die Weidener Stadtwerke jedoch keine Kapitalgesellschaft, sondern ein Kommunalunternehmen sind, könne man laut dem Steuerexperten der Stadt Weiden, Thomas Wollny, nicht von einem Dauerdefizit sprechen.

Der Bundesfinanzhof lässt vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) prüfen, ob es sich bei einem sogenannten Verlustausgleich zwischen Kommunen und defizitären städtischen Kapitalgesellschaften um eine unzulässige Beihilfe handelt. Für Schlagzeilen sorgte ein Streitfall, in dem eine Kommune in Mecklenburg-Vorpommern ihr Schwimmbad mit den Stadtwerken zusammenlegte und das Heizkraftwerk wegen der Dauerverluste des Schwimmbads weniger Gewinn erzielt hatte. Sollte der EuGH zu dem Schluss kommen, dass die Beihilfe unzulässig ist, drohen ihr erhebliche Steuernachzahlungen.

Die Stadtwerke beziehungsweise die Weidener Thermenwelt (WTW) seien davon nicht betroffen, sagt Stadtkämmerin Cornelia Taubmann auf Nachfrage. Zwar sei das WTW mit den Stadtwerken zusammengelegt. Im Gegensatz zur Klägerin aus Mecklenburg-Vorpommern seien die Weidener Stadtwerke jedoch keine GmbH, sondern ein Kommunalunternehmen beziehungsweise eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Von Dauerdefizit spreche man nur bei Kapitalgesellschaften, bei denen die Stadt Mehrheitsbeteiligter ist, erklärt Thomas Wollny, Steuerexperte der Stadt Weiden.

Auch das Schätzlerbad ist laut Taubmann "unproblematisch", denn Betreiber und Eigentümer sei nicht die Stadt, sondern der Schwimmverein. "Wir leisten keine verdeckte Gewinnausschüttung", sondern einen jährlichen "Zuschuss zum Beckenbetrieb" in Höhe von rund 650 000 Euro, sagt Taubmann und ergänzt: "Den Vertrag haben wir vom Finanzamt prüfen lassen."

Doch auch die Stadt Weiden unterstützt defizitäre städtische Kapitalgesellschaften. Die Kliniken Nordoberpfalz AG erhält etwa für 2018 von der Stadt Weiden sowie den Landkreisen Tirschenreuth und Neustadt einen Verlustausgleich von rund 3,485 Millionen Euro. Eine Beanstandung durch den EuGH sei laut Taubmann nicht zu befürchten, da die Kliniken "einen öffentlichen Auftrag im Rahmen der Daseinsvorsorge" hätten. Die Stadt habe sich vorab in einem sogenannten Betrauungsakt abgesichert. Die Kliniken seien nach dem EU-Beihilferecht von der Pflicht zur Anmeldung bei der Europäischen Kommission befreit.

An die Max-Reger-Halle zahlte die Stadt für 2018 einen Verlustausgleich von rund 1,4 Millionen Euro, und auch hier mache sie sich "keine Sorgen", sagt Taubmann. Als die Max-Reger-Halle im April 2015 als GmbH gegründet wurde, habe das Finanzamt der Stadt Weiden in einer verbindlichen Auskunft bestätigt, dass keine Steuer anfalle. Somit könne man auch hier nicht von einer Beihilfe sprechen.

Paragraf 8, Absatz 7, Satz 1, Nummer 2 des Körperschaftsteuergesetzes regelt seit 2009, dass kommunale Kapitalgesellschaften die Verluste chronisch defizitärer Tätigkeiten in einem "steuerlichen Querverbund" mit der öffentlichen Hand verrechnen können. Sollte der EuGH den Paragrafen kippen und die Zuschüsse als unzulässige Beihilfe einstufen, muss laut Taubmann der Bundesgesetzgeber mit einem eigenen Gesetz reagieren. Ansonsten müssten die Kapitalgesellschaften für ihre Verluste unter Umständen rückwirkend 25 Prozent Kapitalertragssteuer bezahlen, was den städtischen Haushalt belasten würde. Taubmann beruhigt: Die Stadt Weiden sei gut abgesichert und verfüge über gute steuerliche Rücklagen.

 
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