Wegen Wohnungseinbruchdiebstahl stand am Donnerstag ein 36-Jähriger erneut vor dem Schöffengericht. Nachdem er sich bis vor Kurzem noch geweigert hatte, sich von Landgerichtsarzt Dr. Bruno Rieder untersuchen zu lassen, hatte der amtsbekannte Mann – nach gutem Zureden durch Richter Hubert Windisch – nun doch ein Einsehen. Der Heroin-Konsument soll auf mutmaßlich eingeschränkte Schuldfähigkeit bei seinen Taten hin untersucht werden. Außerdem soll geprüft werden, ob eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik zur Therapie sinnvoll ist.
Nach zahlreichen Vergehen und Verbrechen in den vergangenen 20 Jahren - der Mann ist elf Mal vorbestraft - war der Mann im Oktober letzten Jahres im Stadtteil Hammerweg in Weiden mit einem gestohlenen Fernseher von der Polizei gefasst worden. Das TV-Gerät hatte er aus der Wohnung eines Bekannten entwendet und auf einem gestohlenen Fahrrad transportiert. Zuvor hatte er die Wohnungstür eingetreten.
Angeblich hatte der Wohnungsbesitzer 3000 Euro Schulden bei dem Angeklagten. Der Wohnungsinhaber wusste allerdings nichts davon, wie er in der Verhandlung aussagte. Und der Angeklagte konnte auch nicht erklären, woher diese Summe stammen sollte. Beim damaligen Aufgriff, berichtete ein junger Polizeibeamter im Zeugenstand, habe der Gefasste aggressiv und stark alkoholisiert gewirkt. Eine Blutprobe hatte 1,76 Promille ergeben.
Als Beruf seines Vaters gab der 36-Jährige „Säufer“ an. Er hat sieben Geschwister. Die Schule hatte er nach der sechsten Klasse nicht mehr besucht, nachdem er aus einem Heim geflogen war. Seither konsumiere er täglich Heroin. Aufzuhören, was ihm Richter Windisch dringend riet, sei „derzeit nicht möglich“.
Auch Rechtsanwalt Dr. Hans-Wolfgang Schnupfhagn hielt eine Entzugstherapie für die einzige Möglichkeit. Windisch setzte die Verhandlung aus. Nach der psychiatrischen Untersuchung wird sie vom Schöffengericht neu terminiert.
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