Weiden in der Oberpfalz
20.03.2024 - 11:42 Uhr
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Weiden sieht keine Chance auf Stabilisierungshilfen

Staatliche Finanzierungshilfen könnte das klamme Weiden gut gebrauchen. Doch die Stadt wird für 2024 keinen Antrag stellen, da sie die Voraussetzungen nicht erfüllt. Für die Zukunft ist weiter eisernes Sparen angesagt.

Die Haushaltslage von Weiden ist angespannt. Stabilisierungshilfen wären willkommen, aber die Stadt erfüllt die Kriterien nicht. Symbolbild: Esma Cakir
Die Haushaltslage von Weiden ist angespannt. Stabilisierungshilfen wären willkommen, aber die Stadt erfüllt die Kriterien nicht.

Das Antragsformular auf Stabilisierungshilfen für 2024 wird in diesem Jahr nicht ausgefüllt. Die Mitglieder im Finanzausschuss erklärten einstimmig, freiwillig darauf zu verzichten. Die Aussicht auf finanzielle Hilfen seitens des Bayerischen Finanz- und Heimatministeriums sei schlecht, wie Stadtkämmerer Stefan Rögner eingangs der Sitzung am Montag erläuterte. Weiden erfülle, wie schon im vergangenen Jahr, die Kriterien nicht. Ein Ablehnungsbescheid wäre sicher.

Keine Aussicht auf Erfolg

In früheren Jahren profitierte Weiden, unter anderem um Kredite zu tilgen. Von 2012 bis 2020 erhielt die Stadt insgesamt 45,6 Millionen Euro Stabihilfen, berichtete Rögner. 2021 und 2023 wurde der Antrag abgelehnt, 2022 habe man verzichtet. Nun lägen die Unterlagen in der Kämmerei bereit, aber er habe Bedenken, ob sich der enorme, auch personelle Aufwand, lohne, wenn eh schon klar sei, dass es nicht klappt. „Wenn nur ein wenig Hoffnung auf Erfolg bestünde, würden wir es machen. Aber Weiden erfüllt keine der vorgegebenen Kriterien“, sagte Rögner. Auch habe der Freistaat noch einmal die Summe, die es zu verteilen gibt, nach unten geschraubt. Finanzielle oder strukturelle Härten seien nicht gegeben. Auch bei der Konsolidierung seien noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, mahnten die Regierung der Oberpfalz bzw. das Finanzministerium in der Vergangenheit an.

Stabilisierungshilfen sind eine Sonderform der Bedarfszuweisung, die finanzschwache Städte und Gemeinden im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs erhalten. In Bayern gibt es sie seit dem Jahr 2012. Für einen positiven Bescheid müssen aber mehrere Kriterien erfüllt werden, zum Beispiel eine unterdurchschnittliche Steuerkraft, Einwohnerverluste, Rückgang von Arbeitsplätzen und ein absoluter Wille zur Haushaltskonsolidierung.

Unbedingter Sparwille nötig

Der Stadtkämmerer machte den Räten deutlich, dass die Zeit bis zu den nächsten Etatberatungen unbedingt genutzt werden sollte, alle Ausgaben (dazu zählen zum Beispiel Gebührenkalkulationen und freiwilligen Leistungen) noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. „Die Haushaltsplanungen für 2025 sollten so gestaltet werden, dass wir laufende Projekte auch abschließen können, wie Pestalozzischule, Realschule oder die Ganztagsbetreuung.“

Weitere Diskussionen in den Gremien werde es geben müssen, denn die „finanzielle Situation, wie sie im Moment ist, halten wir nicht durch“, sagte Benjamin Zeitler (CSU). „Im Moment tun wir gar nichts für eine Verbesserung und reißen im Haushalt bewusst Grenzen. Das geht nicht.“ Er schlug vor, bei den Haushaltsberatungen die Stabi-Kriterien als Vorlage zu nehmen, um sich wieder anzunähern. Vielleicht mache auch ein Blick von außen Sinn, brachte Zeitler einen externen Experten ins Spiel.

Auch Roland Richter (SPD) sah wenig Sinn, den Antrag zu stellen. „Ein zweischneidiges Schwert. Fünf Jahre muss die Finanzspanne negativ sein, damit es Geld gibt? Ganz ehrlich. Ich bin froh, dass wir endlich wieder eine Finanzspanne haben. Wir konnten sogar Rücklagen aufbauen.“ Absurd finde er die Situation, dass „wir das Klinikum retten, aber dadurch aus den Stabilisierungshilfen rausfallen.

„Schulden abbauen und künftige Projekte bewerten und vor allem zu gewichten“, sah Karl Bärnklau (Bündnis 90/Die Grünen) als Grundlage für künftige Haushaltsdiskussionen.

Hintergrund:

Wer erhält Stabilisierungshilfen?

  • Jährliche Zuschüsse des Freistaats für finanzschwache Kommunen
  • Ziel: überdurchschnittliche Verschuldung abbauen, soliden Haushalt ermöglichen
  • Auflagen: Konzept zur Haushaltskonsolidierung erstellen, stringenten Konsolidierungskurs einhalten
  • Über Anträge von Kommunen entscheidet der Verteilerausschuss, bestehend aus Vertretern der Staatsministerien der Finanzen und des Innern sowie der kommunalen Spitzenverbände
  • Ein weiterer Vorteil: Höchstförderung bei Pflichtaufgaben wie etwa Straßensanierung

Quelle: Bayerisches Finanzministerium

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