Ein Leser wundert sich, was denn nun gilt: Müssen Fahrradfahrer, wenn sie dem Rad fahrend in der Weidener Fußgängerzone unterwegs sind, keine Maske tragen? Denn als Radler sei er auf die Maskenpflicht hingewiesen worden.
Tatsächlich müssen radelnde Bürger einen Mund-Nase-Schutz tragen, denn: Fahrradfahrer benötigen während der Fahrt in der gesamten Fußgängerzone (Verkehrszeichen "Fußgängerzone") eine Maske, schreibt die Stadt Weiden auf ihrer Internetseite. Damit sei sichergestellt, dass auch bei verkehrsbedingtem Halten oder einem kurzen Halt zum Plausch mit Bekannten jederzeit ein ausreichender Sicherheitsstandard eingehalten wird. Die Maskenpflicht gelte von 9 bis 19 Uhr an Werktagen.
Im Oktober sah das anders aus: Damals teilte die Stadt Weiden auf Nachfrage von Oberpfalz-Medien mit, dass für Radfahrer in der Fußgängerzone keine Maskenpflicht gilt, "wenn sie sich auf dem Fahrrad fahrend fortbewegen".
Die Maskenpflicht gilt generell für alle Menschen, die sich von 9 bis 19 Uhr an Werktagen in der gesamten Fußgängerzone (Verkehrszeichen "Fußgängerzone") in Weiden aufhalten.
Eine Karte der Stadt Weiden mit dem Bereich der Maskenpflicht in der Fußgängerzone

















Eine Frage an ALLE Beteiligten: darf man in einer "Fußgängerzone" Fahrradfahren?????
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Hallo Franz Wölfl,
laut Auskunft der Polizei Weiden ist es in der Weidener Fußgängerzone erlaubt mit dem Rad zu fahren.
Viele Grüße / Kathi, onetz.de
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