Richter Hubert Windisch war gnädig gewesen. Er wertete die als „räuberischen Diebstahl“ angeklagte Tat eines 28-Jährigen vor dem Weidener Amtsgericht nur als „einfachen“ Diebstahl.
Mitte Februar hatte sich der Mann von einer Bekannten von einer Diskothek in der Judengasse abholen lassen. Auf der Fahrt zum Wohnort der jungen Frau im Landkreis Neustadt/WN kam es zum Streit. Der erheblich unter Alkohol und Drogen stehende Weidener ließ sich daraufhin wieder zur Disko fahren.
Dort angekommen schrieb die 29-Jährige einer Freundin eine Mail. Dass sie ihn diese nicht lesen ließ, erzürnte den 28-Jährigen dermaßen, dass er mit der Faust die Scheibe ihres Autos einschlug. Sodann verpasste er der Frau einen Schlag gegen die Schulter, in deren Folge sie eine schwere Prellung davontrug. Er zog sie an den Haaren Richtung Mittelkonsole des Autos. Dort lag ihre Geldbörse. Aus dieser entnahm der Wüterich 25 Euro und fotografierte mit seinem Handy die Scheckkarte. Morgens um sechs Uhr zeigte die Landkreisbürgerin die Geschehnisse bei der Polizei an.
In der Verhandlung vor dem Schöffengericht zeigte sich der Mann geständig und reuig. Er sei unter Kokain und Ecstasy gestanden. Seit seinem 14. Lebensjahr konsumiere er Drogen, habe schon öfters versucht, aufzuhören. Nach einer Therapie im Jahr 2012 sei er sofort wieder rückfällig geworden.
Staatsanwältin Christina Richter stellte fest, dass der Angeklagte „seine Aggressionen nicht im Griff“ hat, was auch durch seine Vorstrafen belegt sei. Unter den acht Vorahndungen finden sich fünf, die der aktuell vorgeworfenen Tat ähneln. Richter forderte zweieinviertel Jahre Freiheitsstrafe. Rechtsanwalt Dr. Hans-Wolfgang Schnupfhagn setzte sich mit seiner Ansicht durch, dass die Wegnahme des Geldbeutels kein Raub gewesen war, sondern die Entwendung der 25 Euro nur Diebstahl einer, zudem geringwertigen, Sache. Wenn seine Mandant die Geldbörse hätte behalten wollen, hätte er die Scheckkarte nicht zu fotografieren brauchen.
Richter Windisch und die Schöffen erkannten, dass sich der Schaden an der Scheibe mit 500 Euro in Grenzen hält, dass die Verletzungen der Geschädigten nicht allzu schwer waren und auch der Geldbetrag gering gewesen war. Andererseits zeige die Tat, dass der Angeklagte keinen Respekt vor Frauen habe. Er sei zum Tatzeitpunkt unter Führungsaufsicht gestanden und sei gerade erst ein Jahr vorher aus der Haft entlassen worden. „Wie viele Jahre Ihres Lebens wollen sie denn noch im Gefängnis verbringen?“, fragte Windisch den Verurteilten. Er urteilte: Ein Jahr Freiheitsstrafe für Sachbeschädigung, Körperverletzung und Diebstahl.
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