Weiden in der Oberpfalz
26.02.2019 - 07:00 Uhr

Yachtclub geht zum zweiten Mal baden

Die Wogen im Yachtclub Weiden sind immer noch nicht geglättet. Der Verein ist jetzt vor Gericht erneut der Klage von sechs Mitgliedern unterlegen. Dennoch ist das Thema Ersatzzahlungen wegen nicht erfüllter Arbeitsdienste nicht vom Tisch.

Ansegeln am Brücklsee: Seit dem Jahr 2000 hat der Yachtclub Weiden dort sein Domizil. Bild: exb
Ansegeln am Brücklsee: Seit dem Jahr 2000 hat der Yachtclub Weiden dort sein Domizil.

Aus rechtlicher Sicht ist die Sachlage klar. Nach dem Landgericht hat jetzt auch das Amtsgericht Weiden in einem zweiten Verfahren festgestellt, dass die Vereinsspitze nicht berechtigt war, von Mitgliedern finanziellen Ersatz für nicht geleistete Arbeitsstunden zu verlangen. Gegen die Forderung geklagt hatten sechs Mitglieder, die von Rechtsanwalt Burkhard Schulze vor Gericht vertreten wurden. Darunter Horst Vogel, der zum Jahresende 2018 aus dem Verein ausgetreten ist.

Er und seine Mitstreiter sperrten sich dagegen, für nicht geleisteten Arbeitsdienst pro Jahr 180 Euro zu bezahlen. Diese Forderungen des Yachtclubs hatte das Landgericht Weiden bereits in einem ersten Verfahren im Jahr 2017 abgewiesen. Die Begründung: So eine gespaltene Beitragspflicht (Geld oder Arbeit) müsste in der Vereinssatzung verankert sein, nicht durch Individualvereinbarungen mit den Mitgliedern zur Geschäfts- und Gebührenordnung.

Der Vorstand wollte die Satzung in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung im Februar 2018 zwar entsprechend ändern, scheiterte jedoch an formalen Fehlern. Trotzdem forderte er von einigen Mitgliedern auch für 2018 Geld als Ersatz für nicht geleistete Arbeitsstunden. Die zogen deshalb erneut vor Gericht. Und der Yachtclub ging zum zweiten Mal baden.

Im Fall eines Mitglieds verzichtete der Verein von sich aus auf die Forderung. Bei den übrigen fünf Klägern bzw. Mitgliedern monierte das Amtsgericht - wie bereits das Landgericht - die fehlende Rechtsgrundlage. "Eine solche Beitragsregelung hinsichtlich der Erbringung von Werk- und Dienstleistungen beinhaltet die derzeit gültige Satzung des Beklagten (d. h. des Yachtclubs, Anmerkung der Redaktion) unstreitig nicht", heißt es im Urteil vom 13. Februar.

Horst Vogel hat für sich inzwischen die Konsequenzen gezogen und ist aus dem Yachtclub ausgetreten. Völlig verunsichert ist dagegen Karl Rauh, der ebenso wie seine Söhne Christof und Matthias zu den Klägern zählt. Denn ihm und seinen Söhnen war vom Vereinsausschuss der Ausschluss erklärt worden. "Dabei habe ich meine Beiträge und den Liegeplatz bezahlt, obwohl das Gegenteil behauptet wurde", ärgert sich Karl Rauh. Eigentlich hätte er als Ehrenmitglied gar keinen Beitrag zahlen müssen. "Aber ich wusste, dass der Verein das Geld braucht und habe es deshalb gespendet."

Der 74-Jährige hat sich beim Umzug an den Brückelsee große Verdienste um den Aufbau des neuen Vereinsheims erworben. "Wir haben damals Tag und Nacht gearbeitet. Da lass ich mich nicht so einfach abschieben." Inzwischen hat er es zwar schriftlich, dass sein Vereinsausschluss und der seiner Söhne hinfällig ist. "Aber da sollte man schon darüber reden", ärgert er sich. Da noch keine Jahresrechnung vorliege, zweifelt er zudem am Fortbestand der Mitgliedschaft.

"Wir haben den Rechnungsversand eingestellt bis zur Jahreshauptversammlung am 16. März", erklärt Vorsitzender Thomas Sparrer dazu. Die Forderungen an die Familie Rauh seien zu Unrecht erfolgt, räumt er ein. Sie seien abgegolten, weil der Verein über viele Jahr hinweg Materialien bei der Familie eingelagert habe. Das habe er lange Zeit nicht gewusst. Er habe sich schriftlich für die Eskalation entschuldigt und das persönliche Gespräch gesucht. Wegen der Arbeitszeiten von Karl und Matthias Rauh als Bäckermeister sei ihm dies jedoch nicht gelungen.

In der Jahreshauptversammlung im März strebt der Vorstand nun erneut eine Satzungsänderung an. Was die Zahlungen für nicht geleistete Arbeitsdienste im Jahr 2018 betrifft, gibt Sparrer die Hoffnung nicht auf. "Wir werden an die Mitglieder appellieren, dies freiwillig zu leisten."

 
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