(hcz) Die Parteien in einem Wohnhaus im Stockerhutgebiet gingen zwar auf Biebls Rat ein. Aber schon damals schrieb der Berichterstatter des NT: "Hoffnung besteht wenig". Nun fand der Zivilprozess vor Amtsrichterin Biebl eine Fortsetzung. Die 74-jährige Mieterin klagte, mit Hilfe von Rechtsanwalt Christoph Scharf auf Unterlassung.
Ihre Waschmaschine im Kellerabteil sei von ihrer Nachbarin beschädigt worden, Wäsche absichtlich verschmutzt und zerschnitten worden. Mit heimlich im Schaukasten des Hauses untergebrachten Kameras werde man ausspioniert. Aus dem Postkasten sei öfters die Zeitung gestohlen worden. Ihr Ehemann bestätigte, dass er dies mehrfach beobachtet habe. Eine weitere Hausbewohnerin, die "ständig am Spion" stehe, sei bei den Diebstähle von Wäschestücken und Zeitungen ebenfalls dabei, berichtete der 67-Jährige. Der Kugelgrill eines Mannes sei von der beklagten Nachbarin unbefugt entfernt worden. Dies wisse er, so der Rentner, da sie es gegenüber seiner Frau zugegeben habe.
Die Beklagte, eine leitende Angestellte (52), wies die Vorwürfe weit von sich. Sie antwortete mit einer Widerklage um die dauernden falschen Behauptungen zu stoppen und außerdem dem Anschwärzen bei ihrem Arbeitgeber entgegen zu treten. Die Klägerin und ihr Mann hätten ihrem Arbeitgeber geschrieben, sie hätte in größerem Stil Briefmarken entwendet und ihnen geschenkt. Der Brief sei zwar anonym geschrieben worden. Doch habe er, aufgrund der Ähnlichkeit des Schriftbilds mit anderen "Protokollen" der 74-Jährigen und ihres Mannes diesen zugeordnet werden können. Zudem mache sie Arbeiten, Kopien und Übersetzungen während ihrer Dienstzeit, war in dem Schreiben behauptet worden. Auch das sei nicht wahr, sagte die, von Rechtsanwalt Marc Steinsdörfer vertretene, Frau. Die Übersetzungen für ihre Nachbarin, als man sich noch vertragen hatte, seien zuhause gemacht worden, ebenso wie die anderen Schriftstücke, die in Absprache mit der Wohnungsverwaltung in den Schaukasten gehängt wurden.
Fünf Jahre schwele der "Krieg" in dem Haus, in dem Wohnungseigentümer und Mieter leben, schon, sagte ein Zeuge. Schwer gestört sei das Verhältnis untereinander seit Diebstählen im Jahr 2015. Typisch sei: "Wegen einer kaputten Waschmaschine kommt bei uns die Polizei, kein Installateur!" berichtete der 44-Jährige. Seine Lebengefährtin meinte, dass die Lebensqualität im Haus durch die Klägerin beeinträchtigt sei. Das Haus sei hellhörig. Aber die 52-Jährige und ihre Tochter seien ja selten da. Ein weiterer Bewohner, ein 71-jähriger Rentner, stellte fest, dass seit dem Einzug des Ehepaars Unruhe herrsche. Er habe den Kontakt zu ihnen abgebrochen, weil sie ständig über ihre Nachbarn hergezogen seien. Nach einem Kontakt mit der Beklagten habe er von Ehemann der Klägerin eine Droh- SMS erhalten, er solle sich fernhalten.
Richterin Brigitta Biebl lässt sich jetzt noch einige Schriftstücke vorlegen und wird am Mittwoch, 12. September, um 8:25 Uhr ihre Entscheidung verkünden.
Weiden in der Oberpfalz
24.07.2018 - 21:24 Uhr
Zoff in Mehrfamilienhaus
von Autor hcz
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