Um das Thema Windkraft im Gemeindegebiet zu kanalisieren, entschloss sich der Markt vor zwei Jahren zu einem vorhabensbezogenen Bebauungsplan. Nach den diversen Runden der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie den entsprechenden Abwägungen wurde nun die Endrunde eingeläutet. Insgesamt wurden 62 Träger öffentlicher Belange ins Boot geholt. 37 gaben keine Stellungnahme ab, 14 Fachstellen äußerten keine Bedenken. Elf brachten Anregungen vor. Das erste mal in zwei Jahren hatte in der Schlussrunde nun auch ein Bürger seine Befürchtungen schriftlich fixiert.
Ein privater Einwand
Verwaltungsleiter Stefan Falter verlas die einzelnen Statements, Bürgermeister Konrad Kiener die Abwägungen. Demnach widerspricht der Bebauungsplan nicht der Regionalplanung. Ein Großteil der Anregungen und Bedenken konnten kurz beantwortet werden. Sie werden ohnehin im Bundesimmissionsschutzverfahren geklärt. Die Untere Naturschutzbehörde monierte eine geringfügige Flächenüberschreitung bei der Konzentrationsfläche Windkraft. Die 0,2 Prozent werden im Plan nun zurückgenommen. Die Naturschutzbehörde sprach nochmals das Fledermausaufkommen an. Den Forderungen nach Gondelmonitoring und Ersatzquartieren wird nachgekommen. Für Wespenbussard, Schwarzstorch und Rotmilan gebe es laut Behörde "kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko."
Das erste Mal äußerte sich auch ein Privateinwender zu den geplanten drei Windrädern bei Feistelberg. Obwohl Wohngebäude deutlich im Bereich der 10-H-Regelung lägen, könne die Kommune Baurecht schaffen. Warum habe sie das gewollt? Der Einwender kritisiert die Lage der Ausgleichsflächen außerhalb des Gemeindegebiets. Davon hätten die Wernberg-Köblitzer nichts. Bei Abständen zur Burg Wernberg und zur Burg Leuchtenberg macht der Wernberg-Köblitzer einen Zahlendreher ausfindig. Die Gefahr des Infraschalls sei nicht genügend berücksichtigt und die drei Anlagen ständige Begleiter von Erholungsuchenden auf Rad- und Wanderwegen. Mit den zwei bestehenden Windrädern bei Deindorf habe die Marktgemeinde schon genügend zur Energiewende beigetragen.
Bürgermeister Konrad Kiener betonte in seiner Erwiderung, dass es sich im Verfahren um die ersten Privateinwendung handle. Folglich habe die Kommune bisher von einem deutlichen Konsens ausgehen können. Eingriffe in die Landschaft seien mit der Unteren Naturschutzbehörde erörtert und Kompensationmaßnahmen müssten lediglich im gleichen Naturraum liegen. In Sachen Infraschall sei der Abstand der Windräder zu Siedlungen größer als vorgeschrieben. Auch für lokale Wanderwege seien die drei Windräder hinnehmbar. Die verdrehten Entfernungsangaben werden im Bebauungsplan revidiert. Der Abwägungbeschluss zur Privateinwendung fiel mit einer Gegenstimme von Gerhard Bäumler. Das Gesamtpaket "vorhabensbezogener Bebauungsplan" ist mit Marktratsbeschluss jetzt in Kraft.
134 Meter hoch
Inzwischen hat die "Windenergie Feistelberg GmbH & Co KG" laut Amtsblatt beim Landratsamt den Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für drei Anlagen der Typs Nordex N131 mit 134 Metern Nabenhöhe gestellt. Von Seiten des Landratsamtes besteht keine Verpflichtung für eine Umweltverträglichkeitsprüfung, heißt es im Amtsblatt. Man bezieht sich auf die standortbezogene Vorprüfung. Außerdem würden die Anlagen "keine Wirkfaktoren in einem Ausmaß haben", die bei den gegebenen Entfernungen "erhebliche nachteilige Auswirkungen" auf die Baudenkmäler der Umgebung hätten.
Ob die Anlagen gebaut werden, steht letztlich auf einem anderen Blatt Papier: Im Herbst laufen die Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur, wo der Projektant die Einspeisevergütungen verhandelt. Erst ab vier Cent pro Kilowattstunde ist das Ganze wirtschaftlich.













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