Wernberg-Köblitz
27.02.2019 - 15:02 Uhr

Für neue Betriebe gerüstet

Für Betriebsansiedlungen steht im Industriegebiet des Marktes Wernberg-Köblitz ein weiteres Areal von 7,6 Hektar zur Verfügung. Eine Teilfläche daraus ist bereits an einen Interessenten verkauft. Für eine weitere gibt es eine Anfrage.

Das Industriegebiet Wernberg-Köblitz füllt sich zusehends. Mit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans hat der Marktrat in seiner Sitzung vom Dienstagabend Baureife für ein weiteres Areal mit einer Größe von 7,6 Hektar geschaffen. Bild: kö
Das Industriegebiet Wernberg-Köblitz füllt sich zusehends. Mit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans hat der Marktrat in seiner Sitzung vom Dienstagabend Baureife für ein weiteres Areal mit einer Größe von 7,6 Hektar geschaffen.

Für die Bebaubarkeit des 760 000 Quadratmeter großen Areals im Industriegebiet West II, stellte der Marktrat in seiner Sitzung am Dienstagabend die endgültigen Weichen. Bereits im Mai 2018 hatte das Gremium die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Industriegebiet Wernberg-Köblitz, Bauabschnitt 4“, beschlossen und den Bebauungsplanentwurf gebilligt.

Neun Stellungnahmen

In der September-Sitzung hatte sich der Marktrat mit den im Zug der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Einwendungen befasst. Wie Bürgermeister Konrad Kiener und Geschäftsstellenleiter Stefan Falter informierten, wurden bei der weiteren Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung 44 so genannte Träger öffentlicher Belange, Fachstellen, Behörden und Kommunen involviert. 24 haben keine Stellungnahme abgegeben, elf machten keine Einwände geltend. Die neun eingegangenen Stellungnahmen von Fachbehörden (private Äußerungen von Bürgern gab es nicht) waren nun Thema in der Sitzung am Dienstagabend.

Satzung beschlossen

Bayernwerk und Telekom wollen eine weitere Koordination der Bauabläufe sichergestellt haben. Der Regionale Planungsverband hatte darum gebeten, der Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen auf der Flurnummer 1107 der Gemarkung Oberköblitz den Vorrang einzuräumen. Das Wasserwirtschaftsamt und die Abteilung Abfallrecht am Landratsamt wiesen darauf hin, dass die Ausgleichsfläche Flurnummer 111 der Gemarkung Glaubendorf als Altlasten verdächtig eingestuft ist. Die Fläche wurde deshalb herausgenommen und durch eine Teilfläche aus der Flurnummer 63, Gemarkung Oberköblitz, ersetzt.

Tennet brachte wegen der geplanten Stromtrasse Einwendungen vor. Hier stellte sich der Marktrat auf den Standpunkt, dass bereits ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan vorliegt und der Bebauungsplan Vorrang vor den späteren Stromtrassen-Planungen hat. Abgelehnt wurde die Anregung von Kreisheimatpfleger Leo Berberich, auf bestimmte Dachformen, grelle Farben und Werbephylone zu verzichten. Redaktionelle Ergänzungen der Abteilung Immissionsschutz am Landratsamt zur Geräuschkontingentierung werden ergänzt.

Ein Gutachten wegen einer zweiten Zufahrt, wie es vom Staatlichen Bauamt angeregt wird, soll erst nach den Ansiedlungen erstellt werden. Einstimmig billigte der Marktrat die Bebauungsplanänderung mit den beschlossenen Abwägungen als Satzung. Damit ist das Areal ab sofort bebaubar. Mit dem Antrag auf Errichtung einer 3,70 mal 3,80 Meter großen beleuchteten Werbeanlage auf einer landwirtschaftlichen Fläche der Gemarkung Oberköblitz (Flurnummer 102/4) konnte sich der Marktrat nicht anfreunden.

Bewerbung für Förderprogramm:

Im Programm „Soziale Integration im Quartier“ fördert der Freistaat kommunale soziale Einrichtungen wie Sportanlagen, Kultureinrichtungen, Bürgerhäuser usw. Förderfähig sind Gebäude, Anlagen, Grün- und Freiflächen. Im Falle einer Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung ist auch ein Ersatzneubau förderfähig. Der Fördersatz beträgt 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Marktrat beschloss einstimmig, drei Projekte für das Förderprogramm einzureichen: Sanierung/Ersatzbau der Detag-Turnhalle; Umbau des Jugendheims Wernberg zu einem Kulturhaus; Sanierung des Schulsportplatzes in Unterköblitz (für Bereiche, die nicht im KIP-S-Programm gefördert werden). Die Reihenfolge entspricht auch der Priorität der Projekte. (kö)

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